Handelsregister · HRB 222155

Chronologischer Auszug

BKM Immobilienverwaltung GmbH · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.10.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BKM Immobilienverwaltung GmbH

b)
Oldenburg
Geschäftsanschrift:
Heiligengeiststraße 6-8, 26121 Oldenburg

c)
Erbringung umfassender Dienstleistungen
im Bereich der Immobilienverwaltung,
insbesondere Mietverwaltung, WEG-
Verwaltung, Facility Management und
Technische Verwaltung, Kaufmännische
Verwaltung und Controlling,
Immobilienberatung und Entwicklung sowie
Erledigung aller damit im Zusammenhang
stehenden Geschäfte. Die Verwaltung von
Immobilien auf eigene Rechnung ist
möglich, jedoch nicht der Handel mit
Immobilien.
25.200,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Berg, Alexander, Bad Zwischenahn, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Geschäftsführer:
Köhler, Marcel, Westerstede, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Geschäftsführer:
Merk, Eugen, Barßel, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2025
a)
25.04.2025
Prill

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.