Die für die Steuerberatungs- gesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 33 i.V.m. 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sowie Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Bernd Krahl
Griesheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2009 hat eine Änderung der Firma, des Sitzes und des Gegenstandes des Unternehmens und mit ihr eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2009 hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Neufassung der §§ 6 Absatz 1 und 2 (Halten und Übertragen von Geschäftsanteilen) , 7 Absatz 3 a) (Geschäftsführung und Vertretung) , 9 Absatz 3 (Gesellschafterversammlung), 14 Absatz 3 c) (Altersgrenze, Ausscheiden eines Gesellschafters), 15 Absatz 2 (Änderung des Gesellschaftsvertrages, Auflösung) und 18 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.01.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 1 Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 4
Fall 5
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.