Handelsregister · HRB 8499

Registerinformationen

BIV Bernemann Immobilien - Vermögens - Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Recklinghausen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
BIV Bernemann Immobilien - Vermögens - Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Recklinghausen
Geschäftsanschrift
Kühlstraße 7, 45659 Recklinghausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 8499
Gericht
Amtsgericht Recklinghausen
Letzte Eintragung
28.11.2024
Abrufstand
02.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Bauen, Beschaffung, Verwaltung, Vermietung und Verkauf von Immobilien

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Thomas Bernemann

Recklinghausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Christian Bernemann

Recklinghausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Lisa Maria Bernemann

Recklinghausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Felix Bernemann

Recklinghausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 28.10.2019
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Beschlussfassung) und § 14 (Auseinandersetzung/Abfindung) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2024 hat ferner beschlossen den Gesellschaftsvertrag um § 15 (Ehevertrag) zu ergänzen und sodann redaktionell anzupassen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.