Handelsregister · VR 430

Chronologischer Auszug

BIUF - Verein zur Förderung sozialer Arbeit e.V. · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BIUF - Verein zur Förderung sozialer Arbeit e.V.

b)
Potsdam
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Völker, Michael, *XX.XX.XXXX, Potsdam

2. Vorsitzender:

2.
Evers, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 23.11.1990
und zuletzt geändert durch Beschluss vom
01.10.2005.

b)
Der Verein hat im Wege der Abspaltung gemäß
Spaltungsplan vom 22.08.1995 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger
vom selben Tage, Teile des Vermögens als Ganzes
auf die neu gegründete BIUF Akademie für praxisorientierte Fort- und Weiterbildung gGmbH mit
Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRB 9400
P) übertragen.
a)
11.08.2006
Brüske
b)
Tag der ersten Eintragung:
27.03.1991

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender:
2. Evers, Martin
2. Vorsitzender:
3.
Withöft, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
13.08.2011
Bröder
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2012 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
04.09.2012
Bröder
4b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender:
3. Withöft, Thomas

Stellvertretender Vorsitzender:
4.
Seidel, Sabrina, *XX.XX.XXXX, Ketzin/Havel
a)
29.01.2019
Tanner-Kulke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.