Handelsregister · HRB 33131

Registerinformationen

Bitworks EDV-Dienstleistungs-GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bitworks EDV-Dienstleistungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Groß-Umstadt
Geschäftsanschrift
Dörrwiesenweg 23, 64823 Groß-Umstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 33131
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
07.10.2020
Abrufstand
27.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Softwareprogrammen, Beratung und Service für Hard und Software sowie Handel mit Hard- und Software nebst Zubehör. Gegenstand des Unternehmens ist auch die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz -AÜG-.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Helmut Habermann

Weiler

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Frank Effenberger

Groß-Umstadt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 28.02.1994 zuletzt geändert am 09.02.1999
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital), 9 (Berechnung des Entgelds für Geschäftsanteile) und 12 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 40 ff. Sonderband
  • Fall 2
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 3
  • Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.