Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Softwareprogrammen, Beratung und Service für Hard und Software sowie Handel mit Hard- und Software nebst Zubehör. Gegenstand des Unternehmens ist auch die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz -AÜG-.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Helmut Habermann
Weiler
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Frank Effenberger
Groß-Umstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.02.1994 zuletzt geändert am 09.02.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital), 9 (Berechnung des Entgelds für Geschäftsanteile) und 12 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Vertretung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 40 ff. Sonderband
Fall 2
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 3
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.