Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und abweichend von § 181 BGB befugt, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder einem von ihm vertretenen Dritten zu vertreten.
Die Gesellschafter können die Vertretung und Geschäftsführung abweichend regeln, insbesondere Gesamt- statt Einzelvertretung oder umgekehrt anordnen.
Gesellschaftsvertrag Bl. 2 ff. d. Sdb. Tag der ersten Eintragung: 31.01.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.10.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma und die Änderung des Gegenstands des Unternehmens beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.