Vertrieb von EDV-Hard- und Software, medizinisch-technischen Artikeln sowie der Service und die Wartung von EDV-Anlagen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Verica Čengeri
Kaarst
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28. August 1996, später geändert
Die Gesellschafterversammlung vom 19. Mai 2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher AG Düssldorf HRB 36961) nach Kaarst beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 54 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 57 ff. Sonderband
Eintragung lfd.Nr. 3 von Amts wegen eingetragen entsprechend § 67 Abs. 2 BGB.
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