Der Handel mit Baustoffen für den Hochbau unter dem Warenzeichen BISOTHERM. Die Weiter- und Neuentwicklung solcher Baustoffe. Die Vergabe von Lizenzen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Guido Runkel
Melsbach
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Markus Hillesheim
Kruft
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Dirk Schwörer
Boppard
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.04.1985 zuletzt geändert am 20.12.1993
Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 4 a (Verfügung über Geschäftsanteile) wurde ergänzt, § 6 Ziffer 2. und 3. (Geschäftsführung) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.04.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1804 AG Andernach getreten. Freigegeben am 10.03.2006.
Gegenstand berichtigt von Amts wegen.
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Unternehmensvertrag
Mit der Dr. Carl Riffer Baustoffwerke GmbH & Co KG mit Sitz in Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz HRA 11334) als herrschendem Unternehmen ist am 03.11.2023 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2023 zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.