Handelsregister · VR 2053
Chronologischer Auszug
BIS - Institut für Betriebswirtschaft e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) BIS - Institut für Betriebswirtschaft b) Ludwigshafen am Rhein | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) stv. Vorsitzender: Prof. Dr. Beißner, Karl-Heinz, Otzberg Vorsitzender: Dr. Unger, Fritz, Professor, Hemsbach Stv. Vorsitzender: Dr. Bellgardt, Peter, Professor, Bad Soden Schatzmeister: Dr. Mohr, Rudolf, Professor, Saarbrücken | a) eingetragener Verein Satzung vom 26.01.1994 mit Änderung vom 18.05.1994 b) Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschäftigungs- und Mietverträge sowie Verpflichtungsgeschäfte mit einem Umfang von mehr als 3.000,00 DM dürfen nur vom Vorstandsvorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied auf Beschluß des Vorstandes abgeschlossen werden. | a) 09.02.2006 Foust b) Tag der ersten Eintragung: 18.07.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 2053 LU getreten. Freigegeben am 09.02.2006. |
| 2 | a) BIS - Institut für Betriebswirtschaft e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und dem Schatzmeister. Er kann auf bis zu 7 Mitglieder erweitert werden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. | b) Die Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 4 b) Satz "Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden." wurde von Amts wegen gelöscht. Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte Sp. 4 b) Asatz 2 Satz "Beschäftigungs- und Mietverträge sowie Verpflichtungsgeschäfte mit einem Umfang von mehr als 3.000,00 DM dürfen nur vom Vorstandsvorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied auf Beschluß des Vorstandes abgeschlossen werden." ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen gelöscht. | a) 27.09.2021 Heiß b) Fall 2 Rechtsformzusatz im Vereinsnamen von Amts wegen ergänzt. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.