Handelsregister · HRB 263708
Chronologischer Auszug
BIRTAT Dönerproduktions- und Fleischhandels-GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BIRTAT Dönerproduktions- und Fleischhandels-GmbH b) Waiblingen c) Herstellung und der Vertrieb von Dönerprodukten, der Groß- und Einzelhandel mit Fleischwaren, die Herstellung und der Vertrieb von Wurstwaren sowie der Handel mit Lebensmitteln | 100.200,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Hatay, Ali, Waiblingen, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.09.1997 | a) 19.09.2006 Werner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.09.2006. Tag der ersten Eintragung: 05.01.1998 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 4/18 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.07.2009 (7 IN 720/09) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 06.07.2009 Göhler | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.07.2009 (7 IN 720/09) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.07.2009 (7 IN 720/09) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 29.07.2009 Göhler | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24.07.2009 (7 IN 793/09, 7 IN 835/09, 7 IN 868/09) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 29.07.2009 Göhler | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.10.2009 (7 IN 793/09, 7 IN 835/09, 7 IN 868/09 ) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 7 IN 793/09, 7 IN 835/09, 7 IN 868/09) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 14.10.2009 Göhler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.