Handelsregister · HRB 263708

Chronologischer Auszug

BIRTAT Dönerproduktions- und Fleischhandels-GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BIRTAT Dönerproduktions- und
Fleischhandels-GmbH

b)
Waiblingen

c)
Herstellung und der Vertrieb von
Dönerprodukten, der Groß- und
Einzelhandel mit Fleischwaren, die
Herstellung und der Vertrieb von
Wurstwaren sowie der Handel mit
Lebensmitteln
100.200,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Hatay, Ali, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.09.1997
a)
19.09.2006
Werner

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
19.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 05.01.1998
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 4/18
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.07.2009
(7 IN 720/09) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
06.07.2009
Göhler
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.07.2009
(7 IN 720/09) wurde die Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.07.2009
(7 IN 720/09) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind, aufgehoben.
a)
29.07.2009
Göhler
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24.07.2009
(7 IN 793/09, 7 IN 835/09, 7 IN 868/09) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
29.07.2009
Göhler
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.10.2009
(7 IN 793/09, 7 IN 835/09, 7 IN 868/09 ) wurde über das
Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 7 IN 793/09, 7 IN
835/09, 7 IN 868/09) aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
14.10.2009
Göhler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.