Die Verwaltung des eigenen Vermögens und der Eintritt als persönlich haftender Gesellschafter in eine oder mehrere Personengesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Pierre Fontaine
Langenfeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Paul-Nicolas Fonaine
Langenfeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.02.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.550,00 EUR auf 37.550,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 37.440,00 EUR um 250,00 EUR auf 37.800,00 EUR EUR beschlossen. Ferner wurden die §§ 5 S. 2 (Abtretung oder Belastung von Geschäftsanteilen), 8 (Gesellschafterversammlung) , 9 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung Leistungsverkehr mit Gesellschaftern) geändert und die §§ 10a (Einziehung eines Geschäftsanteils) und 10b (Tod eines Gesellschafters) neu eingefügt.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 6 ff Sonderband
Beschluss Blatt 14 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 30 ff. Sonderband
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