Handelsregister · HRB 27667

Registerinformationen

Birkenstock Europe GmbH · Amtsgericht Montabaur

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Birkenstock Europe GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Linz am Rhein
Geschäftsanschrift
Burg Ockenfels, 53545 Linz am Rhein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 27667
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Letzte Eintragung
18.09.2025
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und das Halten und Verwalten von sonstigen Vermögensgegenständen, die strategische, taktische und operative Förderung und Koordinierung des Vertriebs und Verkaufs (insbesondere auch mittels des Einzelhandels), von Artikeln für die Fußgesundheit aller Art, von Lederwaren, Textilien, Möbeln, kosmetischen Produkten und Körperpflegeprodukten sowie die Abwicklung aller artverwandten Geschäfte inklusive von Verwaltungsaufgaben und die Erbringung aller damit zusammenhängender Dienstleistungen, insbesondere auch die Gestaltung und Instandhaltung von Einzelhandelsgeschäften.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Zweigniederlassung

Birkenstock Europe GmbH Retail Germany

Köln

Geschäftsführer(in)

Nico Bouyakhf

Berlin

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2021. Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma (vormals: SCUR-Alpha 1289 GmbH), des Unternehmensgegenstandes sowie die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München, HRB 263087) nach Linz am Rhein beschlossen.
  • Mit der Birkenstock Holding UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Linz am Rhein (Amtsgericht Montabaur, HRA 22603) als herrschendem Unternehmen ist am 25.03.2021 ein Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2021 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Gesellschaft) sowie § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz der Gesellschaft) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.

Freitext

  • Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 06.02.2021
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11

Unternehmensvertrag

  • Mit der Birkenstock Group B.V. & Co. KG mit Sitz in Linz am Rhein (Amtsgericht Montabaur, HRA 22603) als herrschendem Unternehmen ist am 28./30.06.2021 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2021 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

Formwechsel

  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.03.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2025 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.03.2025 Teile des Vermögens der Birkenstock digital GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München (HRB 221033)) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
  • Die Abspaltung ist am 14.05.2025 auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht München HRB 221033) eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.