Handelsregister · HRB 208246

Chronologischer Auszug

BIQ Business- und Innovationspark Quakenbrück GmbH · Amtsgericht Osnabrück

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BIQ Business- und Innovationspark
Quakenbrück GmbH

b)
Quakenbrück
Geschäftsanschrift:
Markt 1, 49610 Quakenbrück

c)
(1) der Bau und der Betrieb eines
Innovations- und Gründerzentrums in
Quakenbrück. (2) Darüber hinaus ist
Gegenstand des Unternehmens,
Wachstumspotenziale aus dem Bereich der
Lebensmitteltechnik und den Hochschulen
der Region nutzbar zu machen, die
Innovationsfähigkeit der Unternehmen in
der Samtgemeinde Artland zu unterstützen,
Forschungs- und Entwicklungsprojekte
zwischen Unternehmen der Bioökonomie
und der Lebensmittelbranche und
Hochschulen zu unterstützen, innovative
und technologieorientierte Ausgründungen
im Bereich der Bioökonomie und der
Lebensmitteltechnik und entsprechende
Gründungsvorhaben zu unterstützen. (3)
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die
Gesellschaft berechtigt, im Rahmen des
Gesellschaftsvertrages alle Maßnahmen zu
ergreifen, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar dienen, unter
anderem Grundstücke zu erwerben, zu
verpachten oder zu veräußern. (4) Die
eigenständige Wirtschaftsförderung der
Samtgemeinde Artland/Stadt Quakenbrück
und des Landkreises Osnabrück bleibt
unberührt. (5) Die Aufgaben der
Gesellschaft stellen Dienstleistungen von
allgemein wirtschaftlichem Interesse
(DAWI) der Samtgemeinde Artland und des
Landkreises Osnabrück dar, da diese
übernommenen defizitären Aufgaben der
Daseinsvorsorge der regionalen
Wirtschaftsförderung und lokalen
Stadtentwicklung dienen. (6) Die
Gesellschafter Samtgemeinde Artland und
Landkreis Osnabrück werden jeweils einen
Betrauungsakt auf Basis des Beschlusses
2012/21/EU vom 20.12.2011 der EU-
Kommission für die Gesellschaft erlassen,
sofern die Gesellschaft absehbar die
Grenze der De-Minimis-Verordnung vom
29.04.2012 (Mitteilung 2012/C8/04) in
einem Drei-Jahres-Zeitraum überschreitet.
Eine Prüfung der Einhaltung dieser Grenze
ist mit jedem Jahresabschluss der
Gesellschaft vorzunehmen und der
Gesellschafterversammlung durch die
Geschäftsführung vorzulegen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Gramann, Franz-Georg, Ankurn, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2014
a)
24.03.2014
Trebbe
2a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital,
Einlagen), § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 11
(Aufsichtsrat) und § 15 (Beschränkte Nachschusspflicht/
Verlustabdeckung) beschlossen.
a)
31.08.2015
Duram

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.