Die Planung, der Bau und Betrieb regenerativer Energieversorgungsanlagen sowie der Bezug, der Vertrieb und der Handel mit Elektrizität, Gas und Wärme
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein, sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei von ihnen gemeinschaftlich oder einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft stets allein zu vertreten und kann einzelnen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für den Fall der Mehrfachvertretung erteilen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Manuela Kemper-Wibelitz
Mülheim/Ruhr
Geschäftsführer(in)
Arno Gedigk
Mülheim/Ruhr
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2007 mit Änderung vom 13.04.2007
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2014 hat die Erweiterung des Gesellschaftsvertrages in § 15 Absatz 1 (Jahresabschluss und -prüfung) um den Satz 3 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.201 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 9 Ziffer (2) und (5) (Einberufung und Sitzungen des Aufsichtsrates) 11 Ziffer (1) und (4) (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.