Handelsregister · HRB 13795

Registerinformationen

BioFleischerei Gut Gallin GmbH · Amtsgericht Schwerin

Unternehmen

Stammdaten

Firma
BioFleischerei Gut Gallin GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Gallin
Geschäftsanschrift
Hauptstraße 1, 19258 Gallin

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 13795
Gericht
Amtsgericht Schwerin
Letzte Eintragung
15.10.2025
Abrufstand
23.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Nutztieren sowie der Vertrieb aus biologischer Haltung, die Organisation und Durchführung von Events und Veranstaltungen für Feste, Betriebsfeiern und Tagungen sowie alle dazugehörigen Nebengeschäfte, auch Angebote von Verköstigungen (Gastronomie).

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jens Rasim

Gallin

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2020

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • a) Die Gesellschafterversammlung hat am 13.11.2020 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zweck der Abspaltung durch Aufnahme des Teilbetriebes "Fleischerei" der BioFleischerei Gut Gallin mit Sitz in Gallin (Amtsgericht Schwerin, HRB 1640) beschlossen. b) Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag den Teilbetrieb "Fleischerei" der Gut Gallin GmbH mit Sitz in Gallin (Amtsgericht Schwerin, HRB 1640) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.