Errichtung und Betreibung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Grundstoffen, insbesondere die Planung, die Finanzierung, der Bau, der Betrieb und die Verwaltung von Erzeugungsanlagen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Karolin Ruhkieck
Schwerin
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Andreas Bruhn
Insel Poel OT Fährdorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Marco Schult
Schwerin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Bl. 6 ff. Sdb.
Beherrschungs- und Gewinnabführungvertrag Bl. 23 ff. Sdb., Zustimmungsbeschlüsse Bl. 14 f. u. Bl. 26 Sdb.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 Abs. 1 und mit ihr eine Änderung des Geschäftsjahres beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Der mit der Energieversorgung Schwerin GmbH & Co. Erzeugung KG (Amtsgericht Schwerin, HRB 3123) am 05.04.2011 abgeschlossene Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.06.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlungen des beherrschten Unternehmens vom 21.08.2014 und die des herrschenden Unternehmens vom 18.06.2014 haben der Änderung zugestimmt.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 10 (Aufgaben), § 11 (Geschäftsjahr, Wirtschaftsplan, Rechnungslegung, Jahresabschluss, Offenlegung) und § 13 (Prüfung/Veröffentlichung/Bekannmachung) beschlossen.
Unternehmensvertrag
Mit der Energieversorgung Schwerin GmbH & Co. Erzeugung KG, Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRA 3123) als herrschendem Unternehmen ist am 05.04.2011 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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