Handelsregister · HRA 1307

Chronologischer Auszug

Binzer Bucht Tourismus - Eigenbetrieb der Gemeinde Ostseebad Binz · Amtsgericht Stralsund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kurverwaltung Ostseebad Binz

b)
Binz

c)
Die Kurverwaltung betreibt und verwaltet die
kommunalen Einrichtungen des Kur- und
Tourismusbetriebes der Gemeinde Ostseebad
Binz. Dazu gehören: Strand,
Strandpromenade, Kurplatz, Strandtoiletten,
Rettungstürme, Kurpark, Haus des Gastes,
Kleinbahnhof, Spielplätze MZO, Schmachter
See und Kurpark, sowie die Seebrücke.
Einziehung der Kur- und der
Fremdenverkehrsabgabe gem. § 11 KAG vom
01.06.1993. Die verwaltungsmäßige
Zuständigkeit für die Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen im Bereich
Strand, Promenade, Seebrücke einschl.
Vorplatz auf die Kurverwaltung. Der
Kurverwaltung obliegt die Förderung des
Tourismus und des Kurwesens im Ostseebad
Binz.
b)
Betriebsleiterin/Kurdirektorin:
Wolter, Petra, Middelhagen, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Betriebsleiter/stellvertretender
Kurdirektor:
Diener, Norbert, Binz, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Gemeinde Ostseebad Binz
a)
18.07.2006
Trems

b)
Tag der ersten
Eintragung: 14.08.2000

Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
18.07.2006.
2b)
Bestellt als
Betriebsleiter/Kurdirektor:
Graf, Horst, Binz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Betriebsleiterin/Kurdirektorin:
Wolter, Petra, Middelhagen, *XX.XX.XXXX
a)
Von Amts wegen ergänzt:
Satzung vom 27.01.2000
a)
27.08.2007
Schulz
3a)
Geändert, nun:
Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Binz

c)
Geändert, nun:
Gegenstand des Betriebes ist die Betreibung
und Verwaltung der kommunalen
Einrichtungen des
Kur- und Tourismusbetriebes der Gemeinde
Ostseebad Binz.
Dazu gehören alle dem Sondervermögen
"Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Binz"
zugeordneten Grundstücke und Gebäude, die
in den Bilanzen des Eigenbetriebes aufgeführt
sind.
Der Betrieb gliedert sich in die Bereiche:
1. allgemeine Kurverwaltung
(Touristinformation, Bibliothek, Seebrüclce,
Kleinbahnhof)
2. Technik (Bauhof)
(2)
Dem Bereich Kurverwaltung (1.) obliegen
insbesondere folgende Aufgaben:
- Förderung des Tourismus im Ostseebad
Binz,
- Außenmarketing mit den Bereichen
Messebesuche, PR-Arbeit, Anzeigenwerbung,
- Pressedienst, Erstellung von
Druckerzeugnissen, Internet, Innenmarketing,
- Durchführung von Veranstaltungen für Gäste
des Ostseebades Binz,
- Betreibung des Haus des Gastes mit
Tagungs-, Veranstaltungs-,
Informationsbereich,
- Betreibung einer Touristinformation mit den
Schwerpunkten Prospektversand,
Gästeinformation und -betreuung sowie
Beschwerdemanagement,
- Betreibung einer Bibliothek,
- Investitionen im Bereich des
Sondervermögens.
(3)
Dem Bereich Technik(Bauhof) (2.) obliegen
insbesondere folgende Aufgaben:
- Unterhaltung und Pflege der Anlagen des
Eigenbetriebes Kurverwaltung,
- Instandhaltung und Wartung der technischen
Anlagen des Eigenbetriebes,
- Reinigungsarbeiten (Strand, Straßen,
Anlagen),
- Pflege von Grünanlagen,
- Winterdienst,
- Dienstleistungen im Auftrag der Gemeinde.
(4)
Die Gemeinde Ostseebad Binz überträgt zu
diesem Zweck die Einziehung der Kur- und
der
Fremdenverkehrsabgabe sowie die
Einziehung der Hafengebühren für die
Anlegestelle
Seebrücke nach den jeweils von der
Gemeinde erlassenen Abgabensatzungen in
der jeweils
geltenden Fassung auf den "Eigenbetrieb
Kurverwaltung Ostseebad Binz".
(5)
Die Gemeinde Ostseebad Binz überträgt
ebenso die verwaltungsmäßige Zuständigkeit
für die Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen und der
Einziehung der Gebühren im Bereich Strand
(im Rahmen des StALU-Vertrages),
Seebrücke einschl. Seebrückenvorplatz auf
den "Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad
Binz".
b)
Nicht mehr
Betriebsleiter/Kurdirektor:
Graf, Horst, Binz, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Betriebsleiter/Kurdirektor:
Schäfer, Knut, Putbus, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Betriebsleiter/Kurdirektor:
Krüger, Uwe, Sellin, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Betriebsleiter/stellvertretender
Kurdirektor:
Diener, Norbert, Binz, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gemeindevertretung hat die Satzung durch Beschluss vom
30.08.2012 geändert.
a)
20.12.2012
Hübner
4b)
Nicht mehr
Betriebsleiter/Kurdirektor:
Schäfer, Knut, Putbus, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Betriebsleiter/Kurdirektor:
Hoffmann, Thomas, Sassnitz, *XX.XX.XXXX
a)
Zur Klarstellung erneut vorgetragen:
Die Gemeindevertretung hat die Satzung durch Beschluss vom
30.08.2012 geändert.
a)
24.04.2014
Schulz
5b)
Nicht mehr
Betriebsleiter/Kurdirektor:
Hoffmann, Thomas, Sassnitz, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Betriebsleiter/Kurdirektor:
Schenk, Sebastian, Bergen auf Rügen, *XX.XX.XXXX
a)
01.07.2014
Schulz
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
ergänzt, nun:
Die Betriebsleitung vertritt den Betrieb nach außen.
Die Vertretungsbefugnis umfasst alle
Angelegenheiten, die in die
Entscheidungszuständigkeit der Betriebsleitung nach
§ 6 der Eigenbetriebssatzung fallen.
Verpflichtungserklärungen oder Vollmachten sind vom
Bürgermeister und vom Betriebsleiter bzw. deren
Stellvertretern zu unterzeichnen und mit dem
Dienstsiegel zu versehen. Verpflichtungserklärungen
bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 EUR bei
einmaligen und von 1.000,00 EUR bei
wiederkehrenden Leistungen können von der
Betriebsleitung in einfacher Schriftform ausgefertigt
werden.

b)
Nicht mehr
Betriebsleiter/Kurdirektor:
Schenk, Sebastian, Bergen auf Rügen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Betriebsleiter/Kurdirektor:
Gardeja, Kai, Stralsund, *XX.XX.XXXX
a)
01.02.2016
Schulz
7b)
Nicht mehr
stellvertretender Betriebsleiter/Kurdirektor:
Krüger, Uwe, Sellin, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Betriebsleiterin/Kurdirektorin:
Lenz, Jeanette, Ostseebad Binz, *XX.XX.XXXX
a)
28.03.2018
Schulz

b)
Fall 7
8a)
Name geändert, nun:
Binzer Bucht Tourismus - Eigenbetrieb der
Gemeinde Ostseebad Binz
c)
Gegenstand geändert, nun:
Betreibung und Verwaltung der kommunalen
Einrichtungen des Tourismusbetriebes der
Gemeinde Ostseebad Binz. Dazu gehören alle
dem Sondervermögen "Eigenbetrieb Binzer
Bucht Tourismus" zugeordneten Grundstücke
und Gebäude, die in den Bilanzen des
Eigenbetriebes aufgeführt sind.
Der Eigenbetrieb gliedert sich in folgende
Bereiche:
1. Gästeservice
2. Fremdenverkehrswerbung
3. sonstige wirtschaftliche Betätigungen
Dem Bereich "Gästeservice" obliegen
insbesondere folgende Aufgaben:
- touristische Infrastruktur und Kur- und
Erholungseinrichtungen für Binz und Prora
- Bewirtschaftung, Entwicklung,
Instandhaltung und Pflege der Infrastruktur
sowie der Kur- und Erholungseinrichtungen in
der Gemeinde Ostseebad Binz
- Investitionen im Bereich Sondervermögens
- Durchführung von Veranstaltungen und
Events
- Betreibung des Haus des Gastes mit
Tagungs-, Veranstaltungs- und
Informationsbereich
- Betreibung von Tourismusinformationen mit
den Schwerpunkten Gästeinformation und beratung sowie Beschwerdemanagement
- Betreibung und Bewirtschaftung von
Bibliothek und Museum
- Buchhaltung und Controlling des
Eigenbetriebes
- Verwaltung des Eigenbetriebes
Dem Bereich "Fremdenverkehrswerbung"
obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Förderung des Tourismus in der Gemeinde
Ostseebad Binz
- Außenmarketing mit den Bereichen
Messebesuche, PR-Arbeit und
Anzeigenwerbung
- Pressedienst, Erstellung von
Druckerzeugnissen, Internet und
Onlinemarketing
- Kommunikation, Positionierung und
werbliche Darstellung von Veranstaltungen
zur Fremdenverkehrsförderung
Dem Bereich "sonstige wirtschaftliche
Betätigungen" obliegen insbesondere
folgende Aufgaben:
- Erhebung von öffentlich-rechtlichen
Entgelten und Gebühren sowie
privatrechtliche Einnahmen aus
Strandversorgung, Sondernutzung, Nutzung
der Seebrücke, gastronomischen
Versorgungen und touristischen Angeboten
sowie Produkten
- sonstige Betätigungen aus Vermietung und
Verpachtung
- Dienstleistungen im Auftrag der Gemeinde
Die Gemeinde Ostseebad Binz überträgt die
Einziehung der Kur- und
Fremdenverkehrsabgabe im Ortsteil
Ostseebad Binz und im Erholungsort Prora
sowie die Einziehung der Gebühren und
Entgelte für die Anlegestelle Seebrücke nach
den jeweils von der Gemeinde erlassenenen
Abgabensatzungen und Entgeltordnungen in
der jeweils geltenden Fassung auf den
"Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus".
Die Gemeinde Ostseebad Binz überträgt
ebenso die Einziehung der Gebühren und
Entgelte auf Grundlage der Strand- und
Badeordnung auf den "Eigenbetrieb Binzer
Bucht Tourismus".
b)
Wohnort und Amtsbezeichnung geändert, nun:
Betriebsleiter/Tourismusdirektor:
Gardeja, Kai, Altefähr, *XX.XX.XXXX
Amtsbezeichnung geändert, nun:
stellvertretende Betriebsleiterin/Tourismusdirektorin:
Lenz, Jeanette, Binz, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gemeindevertreterversammlung vom 12.12.2019 hat die
komplette Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.03.2022
Schulz

b)
Fall 8

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.