Handelsregister · HRA 1307
Chronologischer Auszug
Binzer Bucht Tourismus - Eigenbetrieb der Gemeinde Ostseebad Binz · Amtsgericht Stralsund
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kurverwaltung Ostseebad Binz b) Binz c) Die Kurverwaltung betreibt und verwaltet die kommunalen Einrichtungen des Kur- und Tourismusbetriebes der Gemeinde Ostseebad Binz. Dazu gehören: Strand, Strandpromenade, Kurplatz, Strandtoiletten, Rettungstürme, Kurpark, Haus des Gastes, Kleinbahnhof, Spielplätze MZO, Schmachter See und Kurpark, sowie die Seebrücke. Einziehung der Kur- und der Fremdenverkehrsabgabe gem. § 11 KAG vom 01.06.1993. Die verwaltungsmäßige Zuständigkeit für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im Bereich Strand, Promenade, Seebrücke einschl. Vorplatz auf die Kurverwaltung. Der Kurverwaltung obliegt die Förderung des Tourismus und des Kurwesens im Ostseebad Binz. | b) Betriebsleiterin/Kurdirektorin: Wolter, Petra, Middelhagen, *XX.XX.XXXX stellvertretender Betriebsleiter/stellvertretender Kurdirektor: Diener, Norbert, Binz, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Gemeinde Ostseebad Binz | a) 18.07.2006 Trems b) Tag der ersten Eintragung: 14.08.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.07.2006. | |
| 2 | b) Bestellt als Betriebsleiter/Kurdirektor: Graf, Horst, Binz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Betriebsleiterin/Kurdirektorin: Wolter, Petra, Middelhagen, *XX.XX.XXXX | a) Von Amts wegen ergänzt: Satzung vom 27.01.2000 | a) 27.08.2007 Schulz | ||
| 3 | a) Geändert, nun: Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Binz c) Geändert, nun: Gegenstand des Betriebes ist die Betreibung und Verwaltung der kommunalen Einrichtungen des Kur- und Tourismusbetriebes der Gemeinde Ostseebad Binz. Dazu gehören alle dem Sondervermögen "Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Binz" zugeordneten Grundstücke und Gebäude, die in den Bilanzen des Eigenbetriebes aufgeführt sind. Der Betrieb gliedert sich in die Bereiche: 1. allgemeine Kurverwaltung (Touristinformation, Bibliothek, Seebrüclce, Kleinbahnhof) 2. Technik (Bauhof) (2) Dem Bereich Kurverwaltung (1.) obliegen insbesondere folgende Aufgaben: - Förderung des Tourismus im Ostseebad Binz, - Außenmarketing mit den Bereichen Messebesuche, PR-Arbeit, Anzeigenwerbung, - Pressedienst, Erstellung von Druckerzeugnissen, Internet, Innenmarketing, - Durchführung von Veranstaltungen für Gäste des Ostseebades Binz, - Betreibung des Haus des Gastes mit Tagungs-, Veranstaltungs-, Informationsbereich, - Betreibung einer Touristinformation mit den Schwerpunkten Prospektversand, Gästeinformation und -betreuung sowie Beschwerdemanagement, - Betreibung einer Bibliothek, - Investitionen im Bereich des Sondervermögens. (3) Dem Bereich Technik(Bauhof) (2.) obliegen insbesondere folgende Aufgaben: - Unterhaltung und Pflege der Anlagen des Eigenbetriebes Kurverwaltung, - Instandhaltung und Wartung der technischen Anlagen des Eigenbetriebes, - Reinigungsarbeiten (Strand, Straßen, Anlagen), - Pflege von Grünanlagen, - Winterdienst, - Dienstleistungen im Auftrag der Gemeinde. (4) Die Gemeinde Ostseebad Binz überträgt zu diesem Zweck die Einziehung der Kur- und der Fremdenverkehrsabgabe sowie die Einziehung der Hafengebühren für die Anlegestelle Seebrücke nach den jeweils von der Gemeinde erlassenen Abgabensatzungen in der jeweils geltenden Fassung auf den "Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Binz". (5) Die Gemeinde Ostseebad Binz überträgt ebenso die verwaltungsmäßige Zuständigkeit für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und der Einziehung der Gebühren im Bereich Strand (im Rahmen des StALU-Vertrages), Seebrücke einschl. Seebrückenvorplatz auf den "Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Binz". | b) Nicht mehr Betriebsleiter/Kurdirektor: Graf, Horst, Binz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Betriebsleiter/Kurdirektor: Schäfer, Knut, Putbus, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Betriebsleiter/Kurdirektor: Krüger, Uwe, Sellin, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Betriebsleiter/stellvertretender Kurdirektor: Diener, Norbert, Binz, *XX.XX.XXXX | a) Die Gemeindevertretung hat die Satzung durch Beschluss vom 30.08.2012 geändert. | a) 20.12.2012 Hübner | |
| 4 | b) Nicht mehr Betriebsleiter/Kurdirektor: Schäfer, Knut, Putbus, *XX.XX.XXXX Bestellt als Betriebsleiter/Kurdirektor: Hoffmann, Thomas, Sassnitz, *XX.XX.XXXX | a) Zur Klarstellung erneut vorgetragen: Die Gemeindevertretung hat die Satzung durch Beschluss vom 30.08.2012 geändert. | a) 24.04.2014 Schulz | ||
| 5 | b) Nicht mehr Betriebsleiter/Kurdirektor: Hoffmann, Thomas, Sassnitz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Betriebsleiter/Kurdirektor: Schenk, Sebastian, Bergen auf Rügen, *XX.XX.XXXX | a) 01.07.2014 Schulz | |||
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt, nun: Die Betriebsleitung vertritt den Betrieb nach außen. Die Vertretungsbefugnis umfasst alle Angelegenheiten, die in die Entscheidungszuständigkeit der Betriebsleitung nach § 6 der Eigenbetriebssatzung fallen. Verpflichtungserklärungen oder Vollmachten sind vom Bürgermeister und vom Betriebsleiter bzw. deren Stellvertretern zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Verpflichtungserklärungen bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 EUR bei einmaligen und von 1.000,00 EUR bei wiederkehrenden Leistungen können von der Betriebsleitung in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. b) Nicht mehr Betriebsleiter/Kurdirektor: Schenk, Sebastian, Bergen auf Rügen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Betriebsleiter/Kurdirektor: Gardeja, Kai, Stralsund, *XX.XX.XXXX | a) 01.02.2016 Schulz | |||
| 7 | b) Nicht mehr stellvertretender Betriebsleiter/Kurdirektor: Krüger, Uwe, Sellin, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Betriebsleiterin/Kurdirektorin: Lenz, Jeanette, Ostseebad Binz, *XX.XX.XXXX | a) 28.03.2018 Schulz b) Fall 7 | |||
| 8 | a) Name geändert, nun: Binzer Bucht Tourismus - Eigenbetrieb der Gemeinde Ostseebad Binz c) Gegenstand geändert, nun: Betreibung und Verwaltung der kommunalen Einrichtungen des Tourismusbetriebes der Gemeinde Ostseebad Binz. Dazu gehören alle dem Sondervermögen "Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus" zugeordneten Grundstücke und Gebäude, die in den Bilanzen des Eigenbetriebes aufgeführt sind. Der Eigenbetrieb gliedert sich in folgende Bereiche: 1. Gästeservice 2. Fremdenverkehrswerbung 3. sonstige wirtschaftliche Betätigungen Dem Bereich "Gästeservice" obliegen insbesondere folgende Aufgaben: - touristische Infrastruktur und Kur- und Erholungseinrichtungen für Binz und Prora - Bewirtschaftung, Entwicklung, Instandhaltung und Pflege der Infrastruktur sowie der Kur- und Erholungseinrichtungen in der Gemeinde Ostseebad Binz - Investitionen im Bereich Sondervermögens - Durchführung von Veranstaltungen und Events - Betreibung des Haus des Gastes mit Tagungs-, Veranstaltungs- und Informationsbereich - Betreibung von Tourismusinformationen mit den Schwerpunkten Gästeinformation und beratung sowie Beschwerdemanagement - Betreibung und Bewirtschaftung von Bibliothek und Museum - Buchhaltung und Controlling des Eigenbetriebes - Verwaltung des Eigenbetriebes Dem Bereich "Fremdenverkehrswerbung" obliegen insbesondere folgende Aufgaben: - Förderung des Tourismus in der Gemeinde Ostseebad Binz - Außenmarketing mit den Bereichen Messebesuche, PR-Arbeit und Anzeigenwerbung - Pressedienst, Erstellung von Druckerzeugnissen, Internet und Onlinemarketing - Kommunikation, Positionierung und werbliche Darstellung von Veranstaltungen zur Fremdenverkehrsförderung Dem Bereich "sonstige wirtschaftliche Betätigungen" obliegen insbesondere folgende Aufgaben: - Erhebung von öffentlich-rechtlichen Entgelten und Gebühren sowie privatrechtliche Einnahmen aus Strandversorgung, Sondernutzung, Nutzung der Seebrücke, gastronomischen Versorgungen und touristischen Angeboten sowie Produkten - sonstige Betätigungen aus Vermietung und Verpachtung - Dienstleistungen im Auftrag der Gemeinde Die Gemeinde Ostseebad Binz überträgt die Einziehung der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe im Ortsteil Ostseebad Binz und im Erholungsort Prora sowie die Einziehung der Gebühren und Entgelte für die Anlegestelle Seebrücke nach den jeweils von der Gemeinde erlassenenen Abgabensatzungen und Entgeltordnungen in der jeweils geltenden Fassung auf den "Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus". Die Gemeinde Ostseebad Binz überträgt ebenso die Einziehung der Gebühren und Entgelte auf Grundlage der Strand- und Badeordnung auf den "Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus". | b) Wohnort und Amtsbezeichnung geändert, nun: Betriebsleiter/Tourismusdirektor: Gardeja, Kai, Altefähr, *XX.XX.XXXX Amtsbezeichnung geändert, nun: stellvertretende Betriebsleiterin/Tourismusdirektorin: Lenz, Jeanette, Binz, *XX.XX.XXXX | a) Die Gemeindevertreterversammlung vom 12.12.2019 hat die komplette Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 04.03.2022 Schulz b) Fall 8 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.