Handelsregister · HRB 14417
Chronologischer Auszug
BINY AG · Amtsgericht Bochum
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) BINY AG b) Bochum Geschäftsanschrift: Bismarckplatz 1a, 44866 Bochum c) System-Energie-Beratungsgeschäft | 50.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt als Vorstand: Schneider, Carsten, Witten, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 11.12.2012 b) Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von mindestens je 1,00 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 25.000,00 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Uber die Ausgabe der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet im Ubrigen der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist dazu ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. | a) 24.04.2013 Ulrich |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.