Handelsregister · HRB 14417

Chronologischer Auszug

BINY AG · Amtsgericht Bochum

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BINY AG

b)
Bochum
Geschäftsanschrift:
Bismarckplatz 1a, 44866 Bochum

c)
System-Energie-Beratungsgeschäft
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt als
Vorstand:
Schneider, Carsten, Witten, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 11.12.2012

b)
Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Gesellschaft im
Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Namen lautende Aktien im
Nennbetrag von mindestens je 1,00 Euro gegen Bar- oder
Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch
höchstens um 25.000,00 Euro (in Worten:
fünfundzwanzigtausend Euro) zu erhöhen (genehmigtes
Kapital). Uber die Ausgabe der neuen Aktien und die
Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet im Ubrigen der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist
dazu ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats
über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der
Aktionäre zu entscheiden.
a)
24.04.2013
Ulrich

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.