Handelsregister · HRB 241
Historischer Auszug
Binder u. Sohn GmbH · Amtsgericht Ingolstadt
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Mindgstalnlaug,oeleistef
Blatt
Ingolstadt]
9
e/s/la\s|2/ılo
3l2|lıJojfg
le
/|5|a|3|2/ı[o
241
neaitası
—
———
u
—
——]HRB
LE
Nr.
Ei
Grund-
„Vorstand
_
|
der
R
St
oder
al
arten
Prokura
Rechtsverhältnisse
.
a)
TagderEintragung
Ein-
)
Sitz
Stammkapital
Geschäftsführer
und
Unterschrift
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
7
1
a)
Binder
u.
Sohn
GmbH
_50.000.--|Binder
Franz
mbH
mit
Gesellschaftsvertrag
von
25.
Januar
a)
21979
Spenglermeister
979
in
Ingolstadt
b)
Ingolstadt
eder
Geschäftsführer
vertritt
stets
einzeln.
Vi
b)
Gefellschafts-
rtrag
B1.3SB
c)
Betrieb
einerSpenglerei
2
Die
Gesellschafterversamnlung
vom
5.
Mai
1983
hat
a)
30.Jurfi
1983
die
Erhöhung
des
Stammkapitals
um
38.000,-—
DM
‚
auf
88.000,--
DM
und
die
entsprechende
Satzungs-
änderung
beschlossen.
b)
Beschluß
B1.11
SB
Satzung
B1.12
SB
3
Binder
Johannes],
Binder
Franz
ist
nicht
mehr
Geschäftsfü
L
a)
14.
März
1990
a
Zum
Geschäftsführer
ist
bestellt:
Binder
Johannes,
Spenglermeister,
Ingolstadt.
A
Er
ist
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornah-
me
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
Karteiblatt
HR
B
Arbeitsverwaltung
Straubing
Fortsetzung
Rückseite
|
Amtsgericht
ER
INGOolstadt
Rückseite
von
Blatt
HRB
|
241
Nr.
\Fi
Grund-
Vorstand
a)
Firma
Persönlich
haftende
Er
EST
TEE
'
EEE
der
;
oder
.
ee
ir
n
Prokura
Rechtsverhältnisse
7)
“«yuercintragung
Ein-
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
14
du
hrif
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Geschäftsführer
und
Unterschrift
tragung
DM
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
Fortsetzung
auf
dem
..........
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.