Handelsregister · HRB 769095

Registerinformationen

Binder Schulte Beteiligungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Binder Schulte Beteiligungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Holzgerlingen
Geschäftsanschrift
Bahnhofstraße 19, 71088 Holzgerlingen
Kapital
25.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 769095
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
17.07.2026
Abrufstand
23.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten, Verwalten und die Übernahme von Beteiligungen im In- und Ausland sowie die Gründung anderer Unternehmen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Axel Schulte

Leonberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2019.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.08.2025 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schulte Verwaltungs GmbH", Holzgerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 243021) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
  • Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2026 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.07.2026 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BINDER-KLETTEN-HAFTVERSCHLUSS-SYSTEME GMBH", Großröhrsdorf (Amtsgericht Dresden HRB 575) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.