Handelsregister · VR 20431

Chronologischer Auszug

Billardfreunde Geisenfeld 1988 e.V. · Amtsgericht Ingolstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Billardfreunde Geisenfeld 1988 e.V.

b)
Geisenfeld
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt
beschränkt: Der Vorsitzende ist für alle Entscheidungen
zuständig, die aufgrund Dringlichkeit einer schnellen
Erledigung bedürfen, soweit sie nicht für den Verein von
grundsätzlicher Bedeutung sind. Für solche
Entscheidungen ist die Zustimmung des
Vereinsausschusses nicht erforderlich. Er darf im
übrigen Geschäfte bis zum Betrage von 100,- DM im
Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte
jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von
Belastungen, ausführen. Im übrigen bedarf der Vorstand
der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses
oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der
vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Vorstand:
Niebauer, Manfred, Geisenfeld
Vorstand:
Amort, Richard, Geisenfeld
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 27.01.1994
a)
06.03.2006
Erndl

b)
Tag der ersten Eintragung:
07.02.1995.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Personendaten (Geburtsdatum) ergänzt:
Vorstand:
Niebauer, Manfred, Geisenfeld, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Feulner, Siegfried, Geisenfeld, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Amort, Richard, Geisenfeld
a)
15.01.2014
Schneider
3b)
Gewählt:
Vorstand:
Weingartner, Josef, Wolnzach, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Feulner, Siegfried, Geisenfeld, *XX.XX.XXXX
a)
23.06.2014
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.