Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand und die Vorstandschaft können im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung über Beträge verfügen, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Verfügungen, die den festgelegten Betrag für den Vorstand sowie der Vorstandschaft übersteigen, sowie Erwerb, Veräußerungen oder die Belastung von unbeweglichem Vermögen bedürfen der Zustimmung oder Einwilligung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Luisa Koch
Coburg
Vorstand
Horst Hoffarth
Niederfüllbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.02.1970 zuletzt geändert am 16.05.2002
Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2011 hat die Änderung der §§ 11 (Vorstandschaft), 12 (Wahldauer) und 22 (Inkraftreten) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein 1. Poolbillard-Club Coburg e.V. mit dem Sitz in Coburg (VR 717) ist durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes unter Ausschluss der Abwicklung verschmolzen durch Aufnahme in den Verein Billardfreunde Creidlitz-Coburg e.V. mit dem Sitz in Coburg (VR 143) aufgrund Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2002 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins je vom 16.05.2002.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.07.1970. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 208 ff SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 275 ff. SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.