Handelsregister · VR 3749

Chronologischer Auszug

Billard Spieler Vereinigung Kirchhain 90 e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Billard Spieler Vereinigung Kirchhain 90 e.V.

b)
Doberlug-Kirchhain
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Geschäfte ab einen Betrag von 100,00 DM bedarf es
der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Schäfer, Rainer, *XX.XX.XXXX, Finsterwalde

2. Vorsitzender:

2.
Vogt, Andreas, *XX.XX.XXXX, Doberlug-Kirchhain
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 09.12.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 27.03.1998
a)
21.11.2006
Schneider
b)
Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Bad Liebenwerda, VR 318
getreten.
2b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender:
2. Vogt, Andreas

2. Vorsitzender :
3.
Altmann, Reiner, *XX.XX.XXXX, Doberlug-Kirchhain
a)
11.01.2008
Richter
b)
Beschluss Bl.2,3
SB
3b)
Änderung zu Nr. 1:
1. Vorsitzender:
Schäfer, Rainer, *XX.XX.XXXX, Doberlug-Kirchhain
a)
02.01.2012
Barig
4b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender :
3. Altmann, Reiner

2. Vorsitzender:
4.
Vehstedt, Bernd, *XX.XX.XXXX, Doberlug-Kirchhain
a)
11.07.2019
Barig
5a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Beide vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.12.2018 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Dachverbände), 4 (Mitgliedschaft (Ein- und Austritt, Ausschluss)), 6 (Leitung des Vereins), 8 (Mitgliederversammlung), 11 (Mitgliedsbeiträge) und 12
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
11.12.2019
Barig

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.