Handelsregister · HRA 12483

Registerinformationen

bilekjaeger GmbH & Co. KG · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
bilekjaeger GmbH & Co. KG
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Sitz
Stuttgart
Geschäftsanschrift
Rotebühlstraße 87E, 70178 Stuttgart

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 12483
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
29.01.2025
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Susi Stadler

Kirchheim unter Teck

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Stadler Verwaltungs GmbH

Stuttgart

mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Heribert Stadler

Kirchheim unter Teck

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.09.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 29.11.1991
  • Im Wege der Sonderrechtsnachfolge für Michael Bilek eingetreten und anschließend Einlage im Wege der Sonderrechtsnachfolge für Ursel Weitbrecht-Bilek nochmals erhöht bei

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stadler GmbH", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 231752) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.01.2025 (5 IN 145/25) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  • Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.