Bildungswerk Niedersachsen der Gebäudereiniger (BWNG) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hannover
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 6237
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
16.05.2023
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dieter Betker
Hohenhameln
Vorstand
Stefan Schneider
Hannover
Vorstand
Martina Hannig
Langelsheim OT Wolfshagen
Vorstand
Michael Bohm
Braunschweig
Vorstand
Frank Chmielewski
Seelze
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und drei Beisitzer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung zum Abschluss folgender Rechtsgeschäfte: den Erwerb, die Veräußerung oder dingliche Belastung von Grundeigentum; Veräußerung von Gegenständen, die einen Zeitwert von mehr als 15.000,00 Euro, einen geschichtlichen, wissenschaftlichen oder Kunstwert haben; Aufnahme von Darlehen, die 15.000,00 Euro übersteigen; Abschluss von Verträgen, durch welche dem Verein fortlaufende Verpflichtungen über 15.000,00 Euro pro Kalenderjahr auferlegt werden, mit Ausnahme der laufenden Verwaltung und der Geschäftsführung.
Änderungsbeschluss Blatt 120 - 122,
Tag der ersten Eintragung: 03.06.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.04.2006.
Beschluss Blatt 163-165 der Akten
Satzung Blatt 171 - 176 der Akten
Beschluss Blatt 8-12 der Akten Bd. II
Satzung Blatt 13-17 der Akten Bd. II
Fall 4
Satzung
Satzung vom 21.01.1992
Die Mitgliederversammlung vom 18.02.2014 hat die Änderung der Satzung durch Hinzufügung eines neuen § 11 (Aufwandsentschädigung) beschlossen. Die §§ 11ff wurden dadurch zu §§ 12ff.
In der Vorstandssitzung vom 22.03.2016 wurde die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben/Zweck des Vereins) und § 18 (Vereinsauflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.