Handelsregister · VR 110147

Registerinformationen

Bildungswerk im Landkreis Cuxhaven e. V. · Amtsgericht Tostedt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bildungswerk im Landkreis Cuxhaven e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bederkesa

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 110147
Gericht
Amtsgericht Tostedt
Letzte Eintragung
11.01.2024
Abrufstand
12.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Kerstin Reichmann

Bad Bederkesa

Vorstand

Brunhilde Haar

Ahlenfalkenberg

Vorstand

Jörg Reichmann

Geestland/ Bad Bederkesa

Vorstand

Susanne Garbade

Hagen im Bremischen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 07.06.1978 zuletzt geändert am 18.04.1989
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.10.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Aufgaben), 4 (Mitgliedschaft), 6 (Mitgliederversammlung) und 12 (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2010 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Mittelverwendung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2014 hat die komplette Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.10.2023 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliederversammlung) und § 6 (Gesamtvorstand) beschlossen.

Freitext

  • Änderungsbeschlüsse Bl. 53, 66, 69; Satzung Bl. 73-77 der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 26.09.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.09.2005.
  • Satzung Blatt 112f. der Akten
  • Satzungsänderungs-beschluss Bl. 133/134 d.A.; Satzung Bl. 135ff d.A.
  • Änderungsbeschluss Bl. 159, Satzung Bl. 160ff.
  • Satzungsänderungsbeschluss Bl. 180 f. Satzung Bl. 182 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.