Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Personen, mindestens aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenverwalter. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird mit Wirkung gegenüber Dritten in der Weise eingeschränkt, dass die Vertretung des Vereins in den Tätigkeitsbereichen der "besonderen Vertreter" ausschließlich von diesen wahrgenommen wird. Etwas anderes gilt nur, wenn Rechtsgeschäfte getätigt werden sollen, die den Wert von 10.000,- DM überschreiten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Wilhelm Borgert
Berlin
274
Wulf Sörgel
Berlin
274
Thorsten Schmidt
Berlin
265
Wilhelm Borgert
Berlin
Wirkungskreis: Sozialpädagogische Leitung 265
Anneliese Gohlke
Berlin
Wirkungskreis: Kulturelle Leitung
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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009
Satzung zuletzt geändert am: 1995-07-21
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