Handelsregister · HRB 61929

Chronologischer Auszug

Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Ost gGmbH · Amtsgericht Hannover

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN
Niedersachsen Ost gGmbH

b)
Hannover

c)
die Förderung der Erwachsenen- und
Jugendbildung. Die Gesellschaft will alle
Maßnahmen fördern, die auf
demokratischer Grundlage in freier,
parteipolitisch ungebundener, religiös
neutraler Bildungsarbeit Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer helfen, ihre Stellung in
Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu
verstehen und sie durch soziale und
kulturelle Bildungsarbeit zur
Mitverantwortung und Mitbestimmung im
öffentlichen Leben befähigen. Sie fördern
die Erwachsenenbildung durch Politische,
Berufliche und Allgemeine Bildung. Die
Gesellschaft fördert die wissenschaftliche
Forschung in der Weiterbildung. Die
Gesellschaft fördert insbesondere finanziell
und ideell den Verein Bildungsvereinigung
ARBEIT UND LEBEN in Niedersachsen
e.V. - Studieneinrichtung des Deutschen
Gewerkschaftsbundes Bezirk
Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt für den Bereich Niedersachsen - im
folgenden Bildungsvereinigung ARBEIT
UND LEBEN Nds. e. V. genannt - in seiner
gemeinnützigen Arbeit, sowohl in der
politischen, allgemeinen als auch
beruflichen Erwachsenenbildung. Zur
Erfüllung ihres Zwecks kann die
Gesellschaft mit anderen Trägern und
Einrichtungen, z.B. der Arbeitsverwaltung,
Kommunen, Betreibern, anderen
Bildungsträgern, etc. kooperieren. Die
Gesellschaft fördert die genannten Zwecke
auch dadurch, dass sie für die
gemeinnützige Bildungsarbeit der gleiche
Zwecke verfolgenden Bildungsvereinigung
ARBEIT UND LEBEN Nds. e.V. Mittel
beschafft (§ 58 Nr. 1 AO) und diese Arbeit
durch Öffentlichkeitsarbeit fördert und
unterstützt. Die Gesellschaft kann für ihre
gemeinnützige Zwecke im Rahmen der
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
alle sonstigen Rechtsgeschäfte vornehmen,
die im Interesse der Gesellschaft liegen.
Sie kann sich soweit, insbesondere mit
nach dem steuerlichen
Gemeinnützigkeitsrecht dafür in Betracht
kommenden Mitteln, an anderen
Gesellschaften beteiligen und weitere
begründen. Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke"
der §§ 51 ff AO. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
der Gesellschaft dürfen nur für Zwecke, die
in § 2 Nr. 1 bis 6 benannt sind, verwandt
werden. Die Gesellschafter dürfen - im
Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen
Bestimmungen - keine Gewinnanteile und
in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch
keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln
der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft nicht mehr als ihre
eingezahlten Kapitalanteile oder den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlage zurück. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Den Geschäftsführern kann jeweils
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den
Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis
erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

b)
Geschäftsführer:
Hoffmann, Hans-Jürgen, Hannover, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2003
zuletzt geändert am 26.07.2004
a)
08.03.2006
Behlke

b)
Gesellschafterbeschluss
Bl. 30 Sdb.

Tag der ersten
Eintragung: 12.08.2004
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
08.03.2006.
2b)
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und
Übernahmevertrages vom 28.07.2008 mit Ergänzung vom
29.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 17.07.2008 und 01.09.2008
und der Gesellschafterversammlung der übernehmenden
Gesellschaft vom 28.07. 2008 und 29.08.2008 einen Teil ihres
Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch
Ausgliederung auf die DLZ-Gesellschaft für faire
Beschäftigung mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover
HRB 202906) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
a)
08.10.2008
Schasse
3b)
Geschäftsanschrift:
Otto-Brenner-Str. 1, 30159 Hannover

c)
1. Die Förderung der Erwachsenen- und
Jugendbildung. Die Gesellschaft will alle
Maßnahmen fördern, die auf
demokratischer Grundlage in freier,
parteipolitisch ungebundener, religiös
neutraler Bildungsarbeit Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern helfen, ihre Stellung in
Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu
verstehen und sie durch soziale und
kulturelle Bildungsarbeit zur
Mitverantwortung und Mitbestimmung im
öffentlichen Leben befähigen. Sie fördert
junge Menschen (Kinder, Jugendliche und
Junge Erwachsene) im Rahmen der
Jugendhilfe auf der Grundlage der sich aus
dem Sozialgesetzbuch 8 (SGB VIII)
ergebenen Angebote.
2. Sie fördert die Erwachsenenbildung
durch Politische, Berufliche und Allgemeine
Bildung.
3. Die Gesellschaft fördert die
wiissenschaftliche Forschung in der
Weiterbildung.
4. Die Gesellschaft fördert insbesondere
finanziell und ideell den Verein
Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN
in Niedersachsen e.V. - Studieneinrichtung
des deutschen Gewerkschaftsbundes,
Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen-
Anhalt- für den Bereich Niedersachsen - im
folgenden Bildungsvereinigung ARBEIT
UND LEBEN Nds. e.V. genannt - in seiner
gemeinnützigen Arbeit, sowohl in der
politischen allgemeinen als auch
beruflichen Erwachsenenbildung.
5. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die
Gesellschaft mit anderen Trägern und
Einrichtungen, z. B. der Arbeitsverwaltung,
Kommunen, Betrieben, anderen
Bildungsträgern, etc. kooperieren.
6. Die Gesellschaft förder die genannten
Zwecke auch dadurch, dass sie für die
gemeinnützige Bildungsarbeit der gleiche
Zwecke verfolgenden Bildungsvereinigung
ARBEIT UND LEBEN Nds. e.V. Mittel
beschafft (§ 58 Nr. 1 AO) und diese Arbeit
durch Öffentlichkeitsarbeit fördert und
unterstützt. Die Gesellschaft kann für ihre
gemeinnützige Zwecke im Rahmen der
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
alle sonstigen Rechtsgeschäfte vornehmen,
die im Interesse der Gesellschaft liegen.
Sie kann sich soweit, insbesondere mit
nach dem steuerlichen
Gemeinnützigkeitsrecht dafür in Betracht
kommenden Mitteln, an anderen
Gesellschaften beteiligen und weitere
begründen.
7. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte
Zwecke" der §§ 51 ff. AO.
8. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
9. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für
Zwecke, die in § 2 Nr. 1 bis 6 benannt sind,
verwandt werden.
Die Gesellschafter dürfen - im Rahmen der
gemeinnützigkeitsrechtlichen
Bestimmungen - keine Gewinnanteile und
in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter
auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie
erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile oder den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlage zurück.
10. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2011 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
02.08.2011
Schasse

b)
Geschäftsanschrift von
Amts wegen gemäß § 3
Abs. 1 S. 3 EGGmbHG
eingetragen.
4b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Arndtstr. 20, 30167 Hannover
a)
13.11.2015
Caspary
5a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2016 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer und
Auflösung der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
a)
22.12.2016
Schasse
6Einzelprokura:
Rittmeier, Wolfgang-Armin, Meinsersen Päse,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2018 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Die Vertretung
der Gesellschaft, Geschäftsführer) beschlossen.
a)
20.04.2018
Schasse
7b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hoffmann, Hans-Jürgen, Hannover, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Schmidt, Maximilian, Winsen/Aller, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
27.02.2019
Schicking
8Einzelprokura:
Allmendinger, Björn, Bremen, *XX.XX.XXXX
a)
05.07.2023
Bartels

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.