Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Zur Aufnahme von Darlehen von über 5.000,00 DEM bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Satzung Blatt 3-5 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 18.04.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 864 Amtsgericht Westerstede getreten. Freigegeben am 24.11.2005.
Satzung
Satzung vom 07.03.2001
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), 2 (Zweck des Vereins), 3 (Mittelverwendung), 10 (Darlehen) und 12 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.