Handelsregister · VR 2827

Chronologischer Auszug

Bildungs- und Kulturverein Siegen e.V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bildungs- und Kulturverein Siegen e.V.

b)
Siegen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist beschränkt
auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 20.000,00
EUR nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte
bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des
Gesamtvorstandes.

b)
Vorstand:
Bacaksiz, Mustafa, Siegen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Bacaksiz, Hikmet, Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 4. März 2007.
a)
27.03.2007
Scheerer-Frenking

b)
Satzung Bl. 8 ff. d.A.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bacaksiz, Hikmet, Siegen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Saglik, Ali, Netphen, *XX.XX.XXXX
a)
23.06.2009
Daub
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bacaksiz, Mustafa, Siegen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Saglik, Ali, Netphen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Dayan, Abdulvahap, Siegen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Günal, Ali Can, Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
20.10.2022
Daub
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist beschränkt
auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 10.000,00
EUR nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte
bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des
Gesamtvorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
29.09.2023
Daub

b)
Satzung Blatt 107 ff. der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.