Handelsregister · VR 20612 früher Amtsgericht Schwerte

Chronologischer Auszug

Bildungs- und Kulturverein Schwerte e.V. · Amtsgericht Hagen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bildungs- und Kulturverein Schwerte e.V.

b)
Schwerte
a)
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist beschränkt auf
Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 5.000,00
EURO nicht überschreiten. Alle anderen
Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen
Einwilligung des Gesamtvorstandes.

b)
Vorsitzender:
Dogan, Muharrem, Schwerte, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Saratli, Mesut, Schwerte, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.06.2005 zuletzt geändert am 04.12.2005
a)
30.06.2009
Barton

b)
Tag der ersten Eintragung:
07.07.2005
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes (Amtsgericht
Schwerte VR 612) getreten.
Freigegeben am 30.06.2009.
2a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist beschränkt auf
Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 5.000,00
EURO nicht überschreiten. Alle anderen
Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen
Einwilligung des Gesamtvorstandes.

b)
Vorsitzender:
Dogan, Muharrem, Schwerte, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Saratli, Mesut, Schwerte, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
17.07.2015
Fritzsche

b)
Protokoll vom
24.01.2014
Bl. 54 ff. d. A.

Satzung
Bl. 60 ff. d. A.
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 15 (Aufgaben des Vorstands), § 19
(Mitgliedschaften des Vereins) und § 20 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
02.03.2020
Fritzsche

b)
Protokoll vom
09..11.2019
Bl. 75 ff. d. A.

Satzung
Bl. 84 ff. d. A.
4a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist beschränkt auf
Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 10.000,00
EURO nicht überschreiten. Alle anderen
Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen
Einwilligung des Gesamtvorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 Nr. 1, 2, 4
und 5 (Vereinszweck), § 5 Nr. 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 Nr. 3 (Finanzielle
Beitragspflichten), § 14 Nr. 2 (Vertretungsvorstand) und § 18 (Kassenführung) beschlossen.
a)
29.06.2023
Fritzsche

b)
Protokoll vom
11.03.2023
Bl. 120 ff. d. A.

Satzung
Bl. 125 ff. d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.