Handelsregister · VR 1176 PI

Chronologischer Auszug

Bildung und Integration in Wedel e.V. · Amtsgericht Pinneberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bildung und Integration in Wedel e.V.

b)
Wedel
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte von mehr als 5000,-- €
der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes bedürfen.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Cardak, Bülent, *XX.XX.XXXX, Hamburg

Vorstandsmitglied:

2.
Cöloglu, Cumhur, *XX.XX.XXXX, Hamburg
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 12.06.2005
a)
12.10.2006
Hilbert
b)
Satzung Bl. 4 ff.

Tag der ersten Eintragung:
01.08.2005

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2006 hat
die Änderung der Satzung in §§ 2 Zf. 1 (Vereinszweck), 20 Zf. 2 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
13.11.2006
Elsner-Sträter
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2006 hat
die Änderung der Satzung außerdem in §§ 2 Zf. 2
und 3, 4 Zf. 2 und 20 Zf. 1 beschlossen.
a)
11.04.2007
Elsner-Sträter
4a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte von mehr als 5000,-- €
der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes bedürfen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2020 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
30.03.2021
Gregowski

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.