Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, die Vermittlung dieser für Dritte, alle damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Dienstleistungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Anatoli Bryuhin (Brioukhine)
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Aleksandrs Brjuhins
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 6 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 03.11.1994
Gesellschaftsvertrag Blatt 14 ff Sonderband
Fall 8
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.05.1994
Die Gesellschafterversammlung hat am 23.01.2003 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,--) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,-- zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen, insbesondere den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.