Beratung und Verkauf von vorgefertigten Fahrrädern, Wartung und Reparatur von Fahrrädern auf untergeordneter Fläche sowie Verkauf von Ersatzteilen und deren Montage und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Brandt
Langerwehe
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2011, zuletzt geändert am 27.02.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 hat die Sitzverlegung von Langerwehe (bisher Amtsgericht Düren HRB 6075) nach Wegberg, die Änderung der Firma (vormals best-4-you UG (haftungsbeschränkt)), die Änderung des Unternehmensgegenstandes, die Erhöhung des Stammkapitals von 150,00 EUR um 24.850,00 EUR auf 25.000,00 EUR, die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung sowie die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2023 hat die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Wegberg nach Hückelhoven sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und 2 (Firma, Sitz) beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (32 IN 87/25) vom 26.09.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.