Handel mit bzw. der Vertrieb von Verschleiß-, Ersatzteilen und Anbaugeräten für Baumaschinen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Scholz
Nousseviller
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2009
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderungen der Firma, des Unternehmensgegenstandes, der allgemeinen Vertretungsregelung sowie die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Verschmelzung um 23.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Sitzverlegung von Püttlingen nach Saarbrücken beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2017 mit der vtechsaar UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Püttlingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 18920) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.