Handelsregister · VR 160324
Chronologischer Auszug
Big Bore Shooters e.V. · Amtsgericht Hildesheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Big Bore Shooters b) Bülten | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 DM muß der aus mindestens 3 Mitglieder bestehende Beirat sein schriftliche Zustimmung erteilen, damit sie für den Verein verbindlich sind. b) 1. Vorsitzender: Hinz, Harald, Hannover, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Böhme, Joachim, Ilsede, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 23.05.1993 | a) 10.10.2006 Freckmann-Dreier b) Tag der ersten Eintragung: 25.08.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.10.2006. |
| 2 | a) Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt: Big Bore Shooters e.V. | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Hinz, Harald, Hannover, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Böhme, Joachim, Ilsede, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Sump, Uwe, Laatzen, *XX.XX.XXXX | a) 05.10.2010 Frölich b) Fall 2 | |
| 3 | a) Geändert, nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR muss die Mitgliederversammlung ihre Zustimmung erteilen, damit sie für den Verein verbindlich sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2014 hat die Änderung der Satzung in Ziffer 2.(Zweck), 3.2.(Erwerb der Mitgliedschaft), 4.(Beiträge), 5.(Organe), 6.(Vorstand), 7.(Zuständigkeit des Vorstands), 9.(Beschlussfassung des Vorstands), 11.(Mitgliederversammlung), 12.(Einberufung), 13.(Stimmrechtsvollmacht), 14.(Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), 15.(Nachträgliche Anträge) und 18.(Auflösung) sowie die Streichung der Ziffer 10. beschlossen. | a) 04.05.2015 Kratzberg b) Fall 3 Beschluss Blatt 90 - 106 der Akten | |
| 4 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Sump, Uwe, Laatzen, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Schmidt, Marc, Braunschweig, *XX.XX.XXXX | a) 01.02.2017 Kratzberg b) Fall 4 | ||
| 5 | a) Geändert, nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR muss die Mitgliederversammlung ihre Zustimmung erteilen, damit sie für den Verein verbindlich sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.09.2021 hat die Änderung der Satzung in Ziffer 2. (Eintragung), 3. (Aufnahme- und Beitragsordnung), 4. (Beiträge), 5. (Organe), 6. (Vorstand), 12. (Einberufung der Mitgliederversammlung) und 14. (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) sowie die Einfügung der Ziffern 10. (Kassenprüfer) und 19. (Datenschutz) beschlossen. | a) 11.01.2022 Kratzberg b) Fall 5 Beschluss Blatt 148 - 155 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.