Handelsregister · VR 160324

Chronologischer Auszug

Big Bore Shooters e.V. · Amtsgericht Hildesheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Big Bore Shooters

b)
Bülten
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2.
Vorsitzende.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als
1.000,00 DM muß der aus mindestens 3 Mitglieder
bestehende Beirat sein schriftliche Zustimmung erteilen,
damit sie für den Verein verbindlich sind.

b)
1. Vorsitzender:
Hinz, Harald, Hannover, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Böhme, Joachim, Ilsede, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 23.05.1993
a)
10.10.2006
Freckmann-Dreier

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.08.1993

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.10.2006.
2a)
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt:
Big Bore Shooters e.V.
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Hinz, Harald, Hannover, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Böhme, Joachim, Ilsede, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Sump, Uwe, Laatzen, *XX.XX.XXXX
a)
05.10.2010
Frölich

b)
Fall 2
3a)
Geändert, nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2.
Vorsitzende.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als
500,00 EUR muss die Mitgliederversammlung ihre
Zustimmung erteilen, damit sie für den Verein verbindlich
sind.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2014 hat die Änderung der Satzung in Ziffer
2.(Zweck), 3.2.(Erwerb der Mitgliedschaft), 4.(Beiträge), 5.(Organe), 6.(Vorstand),
7.(Zuständigkeit des Vorstands), 9.(Beschlussfassung des Vorstands),
11.(Mitgliederversammlung), 12.(Einberufung), 13.(Stimmrechtsvollmacht),
14.(Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), 15.(Nachträgliche Anträge) und
18.(Auflösung) sowie die Streichung der Ziffer 10. beschlossen.
a)
04.05.2015
Kratzberg

b)
Fall 3
Beschluss Blatt 90 - 106 der
Akten
4b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Sump, Uwe, Laatzen, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Schmidt, Marc, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
a)
01.02.2017
Kratzberg

b)
Fall 4
5a)
Geändert, nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2.
Vorsitzende.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als
1.000,00 EUR muss die Mitgliederversammlung ihre
Zustimmung erteilen, damit sie für den Verein verbindlich
sind.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.09.2021 hat die Änderung der Satzung in Ziffer 2.
(Eintragung), 3. (Aufnahme- und Beitragsordnung), 4. (Beiträge), 5. (Organe), 6.
(Vorstand), 12. (Einberufung der Mitgliederversammlung) und 14. (Beschlussfassung der
Mitgliederversammlung) sowie die Einfügung der Ziffern 10. (Kassenprüfer) und 19.
(Datenschutz) beschlossen.
a)
11.01.2022
Kratzberg

b)
Fall 5
Beschluss Blatt 148 - 155 der
Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.