mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Die Organe dieser persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft abzuschließen. 275
Tanja Biesterfeldt
Wedel
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.