Handelsregister · VR 40243

Chronologischer Auszug

Bienenzuchtverein Wald und Umgebung 1929 eingetragener Verein · Amtsgericht Regensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bienenzuchtverein Wald und Umgebung 1929 eingetragener
Verein

b)
Hetzenbach
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt
beschränkt:
Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist ein
zustimmender Beschluss der Mitgliederversammlung
erforderlich.
Darlehen über 2.000 EUR bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
Vorstand:
Biedermann, Werner, Wald, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Meyer, Franz, Zell, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 04.04.2003
a)
25.11.2005
Dimpfl

b)
Tag der ersten Eintragung:
29.07.2003.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 6-14 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Biedermann, Werner, Wald, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Meyer, Franz, Zell, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Mailänder, Markus, Wald-Roßbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Drechsler, Andreas, Wald, *XX.XX.XXXX
a)
16.07.2013
Dietlmeier
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt
beschränkt:
Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist ein
zustimmender Beschluss der Mitgliederversammlung
erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.01.2016 hat die Änderung des § 7 (Organe des Vereins)
der Satzung beschlossen.
a)
27.04.2017
Scheurer genannt Rohling

b)
Protokoll Bl. 31-33 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.