Handelsregister · VR 710497
Chronologischer Auszug
Bienenzuchtverein Pfullendorf e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bienenzuchtverein Pfullendorf e.V. b) Pfullendorf | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Der Stellvertreter vertritt den Verein bei Verhinderung des Vorsitzenden. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 300,-- DM belasten, ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter jeweils selbständig befugt. b) Vorsitzender: Mayer, Kurt, technischer Werkleiter, Pfullendorf Stellvertreter: Klumpp, Rainer, Herdwangen-Schönach, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 23.04.1989 zuletzt geändert am 11.03.1990 | a) 31.07.2015 Fülle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.07.2015. Tag der ersten Eintragung: 17.05.1990 Satzung Blatt: 25 |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertreter, nun bestellt als Vorsitzender: Klumpp, Rainer, Herdwangen-Schönach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertreter: Irmler, Marcel, Hohentengen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Mayer, Kurt, technischer Werkleiter, Pfullendorf | a) 26.06.2017 Schlumberger | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 300,-- DM belasten, ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter jeweils selbständig befugt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2018 hat die Änderung der Satzung durch Streichung des bisherigen § 18 (Lehrbienenstand) und Neunummerierung des bisherigen § 19 zu jetzt § 18 (Auflösung) beschlossen. | a) 15.02.2019 Bullmann b) Satzung Blatt 70-76 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.