Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. .
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ute Soldan
Bielefeld
Vorstand
Jörg Kuhlmann
Hiddenhausen
Vorstand
Tobias Beuscher
Spenge
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 03.11.1950 zuletzt geändert am 29.11.2000
Die Mitgliederversammlung vom 22.07.2010 hat dieNeufassung der Satzung und damit insbesondere eine Änderung in § 20 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2010 hat die Neufassung der Satzung und damit insbesondere ein Änderung in § 20 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) Abs. 2 und 3, § 4 (Erwerb des Mitgliedschaft), §5 (Eintrittsgeld) Abs. 1 und 2, § 10 (Ausschließung eines Mitgliedes) Abs. 1 a, § 12 (Rechte der Mitglieder) Abs. 3k, § 14 (Überlassung von Wohnungen) Abs. 2, § 15 (Pflichten der Mitglieder) Abs. 4 (neu eingefügt), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) Abs. 2, § 20 (Vorstand) Abs. 3, § 20 (Vorstand) Abs. 4 (gestrichen), § 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) Abs. 7 und 8 (neu eingefügt, die folgenden Ordnungsziffern sind geändert), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes) Abs. 3 und 4, § 23 (Aufsichtsrat) Abs. 1, Abs. 6 (neu eingefügt), Abs. 7 (früher Absatz 6) und Abs. 8 (vorher Absatz 7), 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates) Abs. 5 und 8; Abs. 9 ist neu eingefügt worden, § 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates) Abs. 5, § 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Ausichtsrat) lit. I, § 29 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) Abs. 3 (neu eingefügt), § 31 (Mitgliederversammlung) Abs. 2, § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung) Abs. 2, § 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung) Abs. 1 und 4, § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) Abs. 2 a, § 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) Abs. 4 (gestrichen), § 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) Abs. 5, § 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) Abs. 1, § 39 (Rücklagen) Abs. 4 (neu eingefügt), § 43 (Prüfung) Abs. 3 und 5 sowie die Schlusssätze nach § 44 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.03.1904 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.06.2002.
Änderung des Datums der Mitgliederversammlung von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.