Handelsregister · HRB 17383

Chronologischer Auszug

Biegetechnik Veller Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Siegburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Biegetechnik Veller Verwaltungs-GmbH

b)
Reichshof
Geschäftsanschrift:
Albert-Einstein-Straße 8, 51580 Reichshof

c)
Die Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Biegetechnik Veller GmbH & Co. KG mit
dem Sitz in Reichshof, deren
Unternehmensgegenstand die
Metallverformung, insbesondere das
Biegen von Rohren und Profilen,
Flachstahl, Winkelstahl, U- und
Sonderprofilen, sowie der Verkauf solcher
Erzeugnisse, insbesondere der Verkauf von
Fahrradanlehnbügeln, Fahrradständern,
Fahrradparkern, Absperr-, Baum- und
Rammschutzbügeln, ist.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Veller, Bernd, Wiehl, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2022
a)
15.11.2022
Wilhelm

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.