Handelsregister · VR 5981

Chronologischer Auszug

Bible Believers Church e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Church of Pentecost e.V.

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und 2-6
Mitgliedern.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei
Mitglieder des Vorstands anwesend sind.

b)
Vorsitzender:
Osei, Kankam, Optiker, Stuttgart
Vorstandsmitglied:
Opoku-Serwah, Margarete, Raumpflegerin, Stuttgart
Vorstandsmitglied:
Apeler, Opoku, Arbeiter, Remseck
Vorstandsmitglied:
Boahmah, Mensah, Arbeiter, Stuttgart
a)
Verein
Satzung vom 16.04.1996
a)
12.10.2005
Tröger

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
12.10.2005.
Tag der ersten Eintragung:
10.07.1997
Satzung:
Sonderband
Blatt 7/10
2a)
Name geändert; nun:
Bible Believers Church e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem stelvertretenden Vorsitzenden.
Diese vertreten den Verein jeweils allein.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Osei, Kankam, Optiker, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Opoku-Serwah, Margarete, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Apeler, Opoku, Arbeiter, Remseck
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Boahmah, Mensah, Arbeiter, Stuttgart
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
10.06.2015
Kunze

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 21

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.