Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Kreditaufnahme ist eine gemeinschaftliche Vertretung erforderlich. Jedes Vorstandsmitglied kann im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vornehmen (Ausschluss des Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Willi Unger
Reichshof
Vorstand
Alexander Wink
Reichshof
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 06.11.2010 mit Änderungen vom 05.12.2010 und 05.02.2011.
Die Mitgliederversammlung vom 04.01.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Beschlüsse Blatt 10 - 11, 13 und 15 der Akten Satzung Blatt 16 - 19 der Akten
Satzung Blatt 39 - 42 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.