Handelsregister · VR 7090

Chronologischer Auszug

Bibelgemeinde Barnim e.V. · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bibelgemeinde Barnim e.V.

b)
Panketal
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Müller, Markus, *XX.XX.XXXX, Panketal

Zweiter Vorsitzender:

2.
Westermann, Daniel, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 25.03.2002
zuletzt geändert durch Beschluss vom
26.09.20219
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
17.07.2024 ist der Sitz des Vereins von Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, VR 21650 B) nach
Panketal verlegt und die Satzung geändert in § 1
(Name, Sitz und Geschäftsjahr)
a)
30.09.2024
Haase
b)
Tag der ersten Eintragung:
23.08.2006
2b)
Änderung zu Nr. 2:
hinsichtlich des Wohnortes
Zweiter Vorsitzender:
Westermann, Daniel, *XX.XX.XXXX, Ahrensfelde
a)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 4a) ist
von Amts wegen berichtigt.

Satzung vom: 25.03.2002
zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.09.2019
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
17.07.2024 ist der Sitz des Vereins von Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, VR 21650 B) nach
Panketal verlegt und die Satzung geändert in § 1
(Name, Sitz und Geschäftsjahr)
a)
29.10.2024
Brose
b)
Die Eintragung
laufende Nummer 1 Spalte 5b)
ist von Amts wegen berichtigt.

Tag der ersten Eintragung:
22.05.2002

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.