Handelsregister · VR 330285

Chronologischer Auszug

Biathlonförderverein Thüringen e.V. · Amtsgericht Suhl

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Biathlonförderverein Thüringen e.V.

b)
Oberhof
a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden gemeinsam mit
einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.

b)
Vorsitzender:
Haucke, Gerd, Oberhof, *XX.XX.XXXX

Geschäftsführer und Stellvertreter des Vorsitzenden:
Lahl, Ingo, Suhl, *XX.XX.XXXX

Schatzmeister:
Eisele, Michael, St. Kilian, *XX.XX.XXXX

Vorstandsmitglied:
Gollhardt, Hartmut, Oberhof, *XX.XX.XXXX

Vorstandsmitglied:
Wiegand, Herbert, Oberhof, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 29.05.1991 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom
11.05.2006.
a)
25.11.2013
Vetter

b)
Tag der ersten Eintragung:
18.05.1992.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer und Stellvertreter des Vorsitzenden:
Lahl, Ingo, Suhl, *XX.XX.XXXX

Geändert, nun:
Geschäftsführer und Stellvertreter des Vorsitzenden:
Gollhardt, Hartmut, Oberhof, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Schatzmeisterin:
Ruck, Daniela, Zella-Mehlis, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2017 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und
Aufgaben des Vereins), 7 (Vorstand), 8 (Beiträge), 12 (Auflösung) der Satzung
beschlossen.
a)
08.09.2017
Schneider
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Ausgeschieden:
Schatzmeister:
Eisele, Michael, St. Kilian, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
Vorstandsmitglied:
Wiegand, Herbert, Oberhof, *XX.XX.XXXX
a)
29.03.2018
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.