Handelsregister · VR 12043
Chronologischer Auszug
Biathlon- und Schützenverein Nünchritz-Glaubitz e.V. · Amtsgericht Dresden
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Biathlon- und Schützenverein Nünchritz-Glaubitz e.V. b) Nünchritz | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: - bei Rechtsgeschäften über die Verpflichtung zu Verbindlichkeiten mit einem Wert von mehr als 500 EUR ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich; - bei Rechtsgeschäften über die Verpflichtung zu Verbindlichkeiten mit einem Wert von mehr als 5.000 EUR ist die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. b) Vorstand: Münch, Thomas, Zeithain, *XX.XX.XXXX Vorstand: Lichtenstein, Falk, Nünchritz, *XX.XX.XXXX Vorstand: Born, Andy, Nünchritz, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 12.06.1990 zuletzt geändert am 24.01.2003 | a) 06.01.2011 Möse b) Tag der ersten Eintragung: 19.07.1990. Änderung der örtlichen Zuständigkeit (bisher Amtsgericht Riesa VR 43). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV berichtigend umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten. |
| 2 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: - für Rechtsgeschäfte, die den Verein im Einzelfall zu Verbindlichkeiten bis zu 5000,00 EUR verpflichten, ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich - für Rechtsgeschäfte, die den Verein im Einzelfall zu Verbindlichkeiten von mehr als 5000,00 EUR verpflichten, ist die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.02.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 14.06.2012 Luner b) Protokoll Bl. 2 SB Neue Satzung Bl. 3 SB | |
| 3 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: - für einzelne Rechtsgeschäfte bis zu 5000,00 EUR ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich - für Rechtsgeschäfte von mehr als 5000,00 EUR ist vor Abschluss die Zustimmung der Migliederversammlung erforderlich b) Ausgeschieden: Vorstand: Lichtenstein, Falk, Nünchritz, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Engel, Jana, Riesa, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 06.05.2014 Luner b) Protokoll Bl. 5 SB Neue Satzung Bl. 6 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.