Handelsregister · VR 12043

Chronologischer Auszug

Biathlon- und Schützenverein Nünchritz-Glaubitz e.V. · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Biathlon- und Schützenverein Nünchritz-Glaubitz e.V.

b)
Nünchritz
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist
wie folgt beschränkt:
- bei Rechtsgeschäften über die Verpflichtung zu
Verbindlichkeiten mit einem Wert von mehr als 500 EUR
ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes
erforderlich;
- bei Rechtsgeschäften über die Verpflichtung zu
Verbindlichkeiten mit einem Wert von mehr als 5.000
EUR ist die Zustimmung der Hauptversammlung
erforderlich.

b)
Vorstand:
Münch, Thomas, Zeithain, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Lichtenstein, Falk, Nünchritz, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Born, Andy, Nünchritz, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 12.06.1990 zuletzt geändert am 24.01.2003
a)
06.01.2011
Möse

b)
Tag der ersten Eintragung:
19.07.1990.
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit (bisher
Amtsgericht Riesa VR 43).
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV berichtigend
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten.
2a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist
wie folgt beschränkt:
- für Rechtsgeschäfte, die den Verein im Einzelfall zu
Verbindlichkeiten bis zu 5000,00 EUR verpflichten, ist die
Zustimmung des Vorstandes erforderlich
- für Rechtsgeschäfte, die den Verein im Einzelfall zu
Verbindlichkeiten von mehr als 5000,00 EUR verpflichten,
ist die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.02.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
14.06.2012
Luner

b)
Protokoll Bl. 2 SB Neue Satzung
Bl. 3 SB
3a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist
wie folgt beschränkt:
- für einzelne Rechtsgeschäfte bis zu 5000,00 EUR ist die
Zustimmung des Vorstandes erforderlich
- für Rechtsgeschäfte von mehr als 5000,00 EUR ist vor
Abschluss die Zustimmung der Migliederversammlung
erforderlich

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Lichtenstein, Falk, Nünchritz, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Engel, Jana, Riesa, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
06.05.2014
Luner

b)
Protokoll Bl. 5 SB Neue Satzung
Bl. 6 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.