Handelsregister · VR 40861

Chronologischer Auszug

BHGL-Förderverein Fortbildung e.V. · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BHGL-Förderverein Fortbildung e.V.

b)
Wachenheim
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und dem Geschäftsführer.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Gewählt als
Vorsitzender:
Bornschein, Günther, Wachenheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stellvertretende Vorsitzende:
Hack, Gabriele, Königswinter, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Schatzmeister:
Aust, Dieter, Euskirchen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Dr. Most, Peter, Bamberg
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Allgaier, Horst-Heinz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schatzmeister:
Dr. Vickermann, Ernst, Bonn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kohl, Manfred, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 18.03.1992 mit Änderung vom 17.03.1994
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2004 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), §
2 (Aufgabe) und § 7 (Vorstand) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins
beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) und
mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn VR 6406)
nach Wachenheim beschlossen.
a)
05.12.2011
Dannegger

b)
Fall 1
Tag der ersten Eintragung:
07.10.1992
Satzung Blatt 104 - 108 der
Akten
2a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins), § 7 (Vorstand), § 9 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 10
(Beschlüsse und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung) und § 11 (Auflösung des
Vereins) beschlossen.
a)
09.03.2015
Lotz

b)
Bl. 131 - 159

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.