Handelsregister · VR 40861
Chronologischer Auszug
BHGL-Förderverein Fortbildung e.V. · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) BHGL-Förderverein Fortbildung e.V. b) Wachenheim | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Gewählt als Vorsitzender: Bornschein, Günther, Wachenheim, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretende Vorsitzende: Hack, Gabriele, Königswinter, *XX.XX.XXXX Gewählt als Schatzmeister: Aust, Dieter, Euskirchen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Dr. Most, Peter, Bamberg Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Allgaier, Horst-Heinz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schatzmeister: Dr. Vickermann, Ernst, Bonn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Kohl, Manfred, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 18.03.1992 mit Änderung vom 17.03.1994 Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2004 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 2 (Aufgabe) und § 7 (Vorstand) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn VR 6406) nach Wachenheim beschlossen. | a) 05.12.2011 Dannegger b) Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 07.10.1992 Satzung Blatt 104 - 108 der Akten |
| 2 | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 7 (Vorstand), § 9 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 10 (Beschlüsse und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung) und § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 09.03.2015 Lotz b) Bl. 131 - 159 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.