die Fortführung der Geschäfte der früheren "Brauergilde der Landeshauptstadt Hannover" insbesondere die Verwaltung der ihr gehörenden Brauereibeteiligung sowie die Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
194
Andreas Grond
Osterholz-Scharmbeck
194
Guilherme Machado De Lima
Bremen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen 285
Sandra Brandstädter
Bremen
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied 285
Eveline Urfer
Bremen
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
011
Entstanden gemäß § 60 des Umwandlungsgesetzes in der Fassung vom 11.11.1969 durch Umwandlung der "Brauergilde der Landeshauptstadt Hannover". Die Hauptversammlung vom 22.10.2003 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Interbrew Deutschland Holding GmbH, Am Deich 18/19, 28199 Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 21274 gemäß der §§ 327 a ff Aktiengesetz beschlossen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die Interbrew Deutschland Holding GmbH, Bremen, in Höhe von 136.861,24 Euro je auf den Namen lautende Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von 1.250,- Euro bzw. in Höhe von 273.722,48 Euro je auf den Namen lautende Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von 2.500,- Euro. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft an mit jährlich 2 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
014
Zwischen der Gesellschaft und der Interbrew Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Bremen (herrschendes Unternehmen, HRB 21274 Amtsgericht Bremen) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.10.2003. Wegen der Einzelheiten wird auf den vorstehend zitierten Vertrag und die Zustimmungsbeschlüsse Bezug genommen. Der mit der Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH (vormals Interbrew Deutschland Holding GmbH) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.10.2003 ist durch Vereinbarung vom 30.10.2019 geändert worden. Die Hauptversammlung hat durch Beschluss vom selben Tage der Vertragsänderung zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.