Handelsregister · HRB 169759

Chronologischer Auszug

BGE-Lobby UG (haftungsbeschränkt) - Gesellschaft zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BGE-Lobby UG (haftungsbeschränkt) - Gesellschaft zur Einführung des bedingungslosen
Grundeinkommens

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Kiautschoustraße 19, 13353 Berlin

c)
Förderung, Erforschung und Dokumentation von Veränderungen
in der Gesellschaft, die eine Entkopplung von Arbeit und Einkommen, durch die Schrittweise praktische Umsetzung eines bedingungslosen Grundeinkommens
(BGE), mit sich führen wird. Im
wirtschaftlichen Umfeld soll der
Frage nachgegangen werden, ob
durch die Entkopplung von Arbeit und Einkommen z.B. die Gemeinwohlökonomie an Bedeutung zunehmen würde und wenn
ja wie stark. Im privaten Bereich
soll heraus gefunden werden, welche Auswirkungen die Entkopplung von Arbeit und Einkommen
auf die Arbeitsmoral bzw. das unternehmerische Denken hat, wobei der Schwerpunkt hierbei auf
den einzelnen Menschen als (natürlicher) Unternehmer liegt. Die
Unternehmergesellschaft (BGE-
Lobby UG) will das kollektive
(Selbst-) Bewusstsein schaffen
und stärken, dass alle Menschen
dieser Welt ein Recht auf die Nutzung der Ressourcen unseres Heimatplaneten zur Absicherung ihrer Lebensexistenz haben und das
absolut gleichberechtigt für jeden Menschen und somit völlig
ungeachtet seines Alters, seines
Geschlechtes, seiner ethnischen
Zugehörigkeit und seiner sozialen Herkunft bzw. seines sozialen
Standes. Dieses Ziel kann in unserer heutigen modernen Gesellschaft und auf Grund der großen
Bevölkerungszahl nur in Form
eines bedingungslose Grundeinkommen für jeden einzelnen Menschen erreicht werden. Im Rahmen der praktischen Umsetzung
bezüglich der Generierung und
(monatlichen) Auszahlung des bedingungslosen Grundeinkommens
an jeden am System angemeldeten Menschen, sollen technische,
organisatorische und menschliche
Hürden ergründet sowie entsprechende Lösungswege ausgearbeitet und erprobt werden.
2,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Fielsch, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

Geschäftsführer:
2.
Niemann, Sabine, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
26.06.2015 mit Änderung vom
20.08.2015 in § 10 (Schlussbestimmungen)
a)
21.08.2015
Dr. Dr. Schulte
2b)
Geschäftsanschrift:
c/o Frigga Wendt, Prenzlauer Allee 105, 10409 Berlin
a)
27.04.2017
Höcky
3c)
Zweck der Unternehmergesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dies geschieht durch die Förderung, Erforschung und Dokumentation
von Veränderungen in der Gesellschaft, die eine Entkopplung von
Arbeit und Einkommen, durch
die Schrittweise praktische Umsetzung eines bedingungslosen
Grundeinkommens (BGE), mit
sich führen wird.
Ein Grundeinkommen ist (laut
Definition des "Netzwerks Grundeinkommen") ein Einkommen,
das eine politische Gemeinschaft
bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt. Es soll
die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen;
einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie
ohne Bedürftigkeitsprüfung und
ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert
werden.
Das Grundeinkommen stellt somit eine Form von Mindesteinkommenssicherung dar, die sich
von den zur Zeit in fast allen Industrienationen existierenden Systemen der Grund- bzw. Mindestsicherung wesentlich unterscheidet. Das Grundeinkommen wird
erstens an Individuen anstelle von
Haushalten gezahlt, zweitens steht
es jedem Individuum unabhängig
von sonstigen Einkommen zu, und
drittens wird es gezahlt, ohne dass
eine Arbeitsleistung, Arbeitsbereitschaft oder eine Gegenleistung
verlangt wird.
Im wirtschaftlichen Umfeld soll
der Frage nachgegangen werden,
ob durch die Entkopplung von Arbeit und Einkommen z.B. die faire
bzw. solidarische Ökonomie auf
humanistischer Basis an Bedeutung zunehmen würde und wenn
ja wie stark. Im privaten Bereich
soll heraus gefunden werden, welche Auswirkungen die Entkopplung von Arbeit und Einkommen
bzw. die existenzielle Absicherung auf die Arbeitsmoral bzw.
das unternehmerische Denken und
Handeln hat, wobei der Schwerpunkt hierbei auf dem einzelnen Menschen als unternehmendem Individuum liegt. Zu diesem
Zweck kann jede Person, die ihren
Lebensmittelpunkt in Deutschland
hat, selbst zum Probanden in dem
Forschungsprojekt werden.
Die Unternehmergesellschaft will
das kollektive (Selbst-) Bewusstsein schaffen und stärken, dass alle Menschen dieser Welt ein Recht
auf die Nutzung der Ressourcen
unseres Heimatplaneten zur Absicherung ihrer Lebensexistenz haben und das absolut gleichberechtigt für jeden Menschen und somit völlig ungeachtet seines Alters, seines Geschlechtes, seiner
ethnischen Zugehörigkeit und seiner sozialen Herkunft bzw. seines
sozialen Standes. Dieses Ziel kann
(aus unserer Sicht) in unserer heutigen modernen Gesellschaft und
auf Grund der großen Bevölkerungszahl alternativ nur in Form
eines bedingungslosen Grundeinkommens für jeden einzelnen
Menschen erreicht werden.
Die Unternehmergesellschaft wird
wissenschaftliche Lehr- und Vortragsveranstaltungen sowie Ausstellungen durchführen, wissenschaftliche Werke ausarbeiten
oder deren Ausarbeitung unterstützen und alle gesammelten Forschungsergebnisse sowie weitere
Materialien zum Thema archivieren. Die Unternehmergesellschaft
verpflichtet sich zur zeitnahen und
regelmäßigen Veröffentlichung
der Erkenntnisse bzw. Ergebnisse
aus dem Forschungsprojekt.
Im Rahmen der praktischen Umsetzung bezüglich der Generierung und (monatlichen) Auszahlung des bedingungslosen Grundeinkommens an jeden am System der Unternehmergesellschaft
angemeldeten Menschen, sollen
technische, organisatorische und
menschliche Hürden ergründet sowie entsprechende Lösungswege
ausgearbeitet und erprobt werden.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.06.2017
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck des Unternehmens).
a)
04.07.2017
Dr. Kuhlmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.