Handelsregister · HRB 171521

Chronologischer Auszug

BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BG Klinikum Unfallkrankenhaus
Berlin gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Warener Straße 7, 12683 Berlin

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung a) von Wissenschaft
und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz
1 Ziff. 1 AO); b) des öffentlichen
Gesundheitwesens (§ 52 Abs. 2
Satz 1 Ziff. 3 AO); c) der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO); d) des
Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff.
21 AO); e) der Wohlfahtspflege
(§§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9, 53,
66 AO).
Zweck der Gesellschaft ist auch
die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung der oben genannten
Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit
sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet.
Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere durch die folgenden
Tätigkeiten verwirklicht, und zwar
einerseits durch die Errichtung
und Unterhaltung von
a) besonders qualifizierten ambulanten und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, einschließlich solchen Patienten, die aufgrund ihres körperlichen (gesundheitlichen) Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie Einrichtungen zur
Durchführung von medizinischen
Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
der Berufskrankheitenverordnung
und sonstigen Einrichtungen, die
dem Betrieb dieser ambulanten
und stationären Einrichtungen zu
dienen bestimmt sind, namentlich
des "BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin",
b) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem
Gebiet der Unfallmedizin und der
berufsbedingten Erkrankungen,
nebst der zeitnahen Weitergabe
der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch
Veröffentlichungen,
c) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur
Aus-, Fort- und Weiterbildung
von ärztlichem Personal, Personal
im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. a)
und b) genannten sowie sonstigen
Einrichtungen,
andererseits durch die Teilnahme
an Traumanetzwerken, die Unterstützung von Projekten im Bereich des Behindertensports, die
Diagnostik, Akutbehandlung und
medizinische Rehabilitation verletzter Profi- und engagierter Freizeitsportler irn Zentrum für Sportmedizin im "BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin" sowie die
Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Berlin zur sportmedizinischen Betreuung von Bundeskaderathleten, der Hochschule für
Gesundheit & Sport Berlin, Universitäten, Universitätskliniken
und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre
und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten, im gemeinnützigkeitsrechtlich
unschädlichem Rahmen.
Gegenstand ist sowohl die Trägerschaft von Zweckbetrieben im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO), insbesondere der Betrieb von
a) besonders qualifizierten ambulanten und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, einschließlich solchen Patienten, die aufgrund ihres körperlichen (gesundheitlichen) Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie Einrichtungen zur
Durchführung von medizinischen
Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
der Berufskrankheitenverordnung
und sonstigen Einrichtungen, die
dem Betrieb dieser ambulanten
und stationären Einrichtungen zu
dienen bestimmt sind, namentlich
des "BG Klinikum - Unfallkrankenhaus Berlin",
b) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem
Gebiet der Unfallmedizin und der
berufsbedingten Erkrankungen,
nebst der zeitnahen Weitergabe
der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch
Veröffentlichungen,
c) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur
Aus-, Fort- und Weiterbildung
von ärztlichem Personal, Personal
im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. a)
und b) genannten sowie sonstigen
Einrichtungen,
als auch die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem
oder ähnlichem, der Erreichung
des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand,
gleichgültig, ob sie gemeinnützig sind oder nicht, die Teilnahme
an Traumanetzwerken, die Unterstützung von Projekten im Bereich des Behindertensports, die
Diagnostik, Akutbehandlung und
medizinische Rehabilitation verletzter Profi- und engagierter Freizeitsportler im Zentrum für Sportmedizin im "BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin" sowie die
Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Berlin zur sportmedizinischen Betreuung von Bundeskaderathleten, der Hochschule für
Gesundheit & Sport Berlin, sowie
die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und
Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten,
im gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlichem Rahmen; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung
verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der
Anerkennung der Gesellschaft als
gemeinnützig entgegensteht.
100.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird einer von ihnen zum stets allein
vertretungsberechtigten Vorsitzenden der Geschäftsführung bestellt und
wird die Gesellschaft im Übrigen gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, wobei auch insoweit
Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden kann.

b)
Geschäftsführer:
1.
Prof. Dr. med. Ekkernkamp, Axel,
*XX.XX.XXXX, Heidesee OT Prieros,
Vorsitzender der Geschäftsführung

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
Geschäftsführer:
2.
Prof. Dr. Haider, Ernst, *XX.XX.XXXX,
Hamburg

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
18.09.2015

b)
Die Gesellschaft ist entstanden
durch formwechselnde Umwandlung des Vereins für Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Berlin e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 12855
B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.09.2015.
a)
28.10.2015
Dr. Kuhlmann
2b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Prof. Dr. Haider, Ernst

Geschäftsführer:
3.
Nieper, Reinhard, *XX.XX.XXXX,
Kleinmachnow, Vorsitzender der Geschäftsführung
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen

Änderung zu Nr. 1:
Geschäftsführer:
Prof. Dr. med. Ekkernkamp, Axel,
*XX.XX.XXXX, Heidesee OT Prieros
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
08.04.2016
Junne
3b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Nieper, Reinhard
a)
09.09.2016
Tritthart
4b)
Geschäftsführer:
4.
Dr. Erhard, Hubert, *XX.XX.XXXX,
Winsen (Luhe)
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
13.10.2016
Junne
5a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2018
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
a)
21.12.2018
Möschter
6b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
4. Dr. Erhard, Hubert
Geschäftsführer:
5.
Dreißigacker, Christian, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
15.04.2019
Wanders
7c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von
Wissenschaft und Forschung (§
52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b)
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz
1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der
Erziehung und der Berufsbildung
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d)
Förderung des Wohlfahrtswesens
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e)
Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2
Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Förderung
der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz
1 Ziff. 4 AO), g) Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO.
Zur Verwirklichung dieses
Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere
a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von
aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten,
vorwiegend von Versicherten der
gesetzlichen Unfallversicherung,
Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten
und anderen Patienten sowie Einrichtungen zur Durchführung von
medizinischen Maßnahmen der
lndividualprävention gemäß § 3
Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich
der dazugehörigen Schulungen für
Patienten und Angehörige sowie
sonstigen Einrichtungen, die dem
Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt
sind, namentlich des "BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin",
bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem
Gebiet der Unfallmedizin und der
berufsbedingten Erkrankungen,
nebst der zeitnahen Weitergabe
der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch
Veröffentlichungen,
cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur
Aus-, Fort- und Weiterbildung
von ärztlichem Personal, Personal
im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der
unter lit. aa) und bb) genannten
sowie sonstigen Einrichtungen,
dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur
Erhaltung und Wiederherstellung
der Gesundheit sowie Förderung
der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport,
ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere
Kindertagesstätten und Kindergärten;
b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem,
der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob
sie als gemeinnützig anerkannt
sind oder nicht, die Teilnahme an
Traumanetzwerken die Unterstützung von Projekten im Bereich
des Behindertensports, die Diagnostik, Akutbehandlung und medizinische Rehabilitation verletzter Profi- und engagierter Freizeitsportler im Zentrum für Sportmedizin im "BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin" sowie die
Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Berlin zur sportmedizinischen Betreuung von Bundeskaderathleten, der Hochschule für
Gesundheit & Sport Berlin, sowie
die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und
Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten;
im gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlichem Rahmen; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung
verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der
Anerkennung der Gesellschaft als
gemeinnützig entgegensteht;
c) die Beschaffung von Mitteln
zur Förderung der unter (2) Satz
1 genannten Zwecke durch eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist,
dass der Empfänger die Mittel
zweckentsprechend verwendet;
d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften,
welche die Voraussetzungen im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als
steuerbegünstigte Körperschaft
(§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur
Verwirklichung der in (2) Satz
1 genannten steuerbegünstigten
Zwecke.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2021
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
a)
09.07.2021
Dr. Lehmann
8c)
Zweck der Gesellschaft ist die
a) Förderung von Wissenschaft
und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz
1 Ziff. 1 AO)
b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz
1 Ziff. 3 AO),
c) Förderung der Erziehung und
der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2
Satz 1 Ziff. 7 AO),
d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9
AO)
e) Förderung des Sports (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO),
f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO),
g) Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO
Zur Verwirklichung dieses
Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere
a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von
aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten,
vorwiegend von Versicherten der
gesetzlichen Unfallversicherung,
Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen/Berufskrankheiten
und anderen Patienten sowie Einrichtungen zur Durchführung von
medizinischen Maßnahmen der
Individualprävention gemäß § 3
Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich
der dazugehörigen Schulungen für
Patienten und Angehörige sowie
sonstigen Einrichtungen, die dem
Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt
sind, namentlich des "BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin",
bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem
Gebiet der Unfallmedizin und der
berufsbedingten Erkrankungen,
nebst der zeitnahen Weitergabe
der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch
Veröffentlichungen,
cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur
Aus-, Fort- und Weiterbildung
von ärztlichem Personal, Personal
im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der
unter lit. aa) und bb) genannten
sowie sonstigen Einrichtungen,
dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur
Erhaltung und Wiederherstellung
der Gesundheit sowie Förderung
der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport,
ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere
Kindertagesstätten und Kindergärten;

b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem,
der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob
sie als gemeinnützig anerkannt
sind oder nicht, die Teilnahme an
Traumanetzwerken die Unterstützung von Projekten im Bereich
des Behindertensports, die Diagnostik, Akutbehandlung und medizinische Rehabilitation verletzter Profi- und engagierter Freizeitsportler im Zentrum für Sportmedizin im "BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin" sowie die
Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Berlin zur sportmedizinischen Betreuung von Bundeskaderathleten, der Hochschule für
Gesundheit & Sport Berlin, sowie
die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und
Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten;
im gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlichem Rahmen; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung
verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der
Anerkennung der Gesellschaft als
gemeinnützig entgegensteht;

c) die Beschaffung von Mitteln
zur Förderung der unter (2) Satz
1 genannten Zwecke durch eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist,
dass der Empfänger die Mittel
zweckentsprechend verwendet;

d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften,
welche die Voraussetzungen im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als
steuerbegünstigte Körperschaft
(§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur
Verwirklichung der in (2) Satz
1 genannten steuerbegünstigten
Zwecke, und zwar erbringt die
Gesellschaft verschiedene Dienstund Versorgungsleistungen für
mit der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH in einer Konzernstruktur unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen
und nimmt die Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternehmen in Anspruch, wie Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, etwa Leistungen des Personalmanagements, des Finanz- und
Rechnungswesens und Controllings, des Einkaufs, Nutzungsüberlassungen,Energieversorgungsleistungen,ITDienstleistungen sowie die Überlassung von
Personal, welche im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne
der §§ 65 ff. AO erbracht werden.

(3) Die Gesellschaft muss nicht
sämtliche Zwecke mit derselben
Intensität und zur selben Zeit verfolgen, sofern sämtliche Zwecke
der Gesellschaft zumindest mittelfristig erfüllt werden.

(4) Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar zu dienen geeignet
sind. Sie darf hierzu im Rahmen
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung über die unter (2) Satz 2 lit.
a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe betreiben. Insbesondere kan sie zu diesem Zweck auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Sinne des
(2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen.

(5) Die Gesellschaft ist zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des
Gesellschaftszwecks notwendig
oder nützlich erscheinen und nach
Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Sie dient
der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB
IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre
Geschäfte im In- und EU- / EWR-
Ausland betreiben, insbesondere
Zweigniederlassungen errichten
und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen
oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang
mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich
vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben
(freiwillige Aufgaben) stehen und
zu deren Erfüllung dienen (§ 30
Abs. 1SGB IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum
medizinischen und technischen
Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und
im Bereich der Aus-, Fort- und
Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter
der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen
der Gesellschaft an, die nach §
85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeigeoder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV); die landesunmittelbaren Gesellschafter
zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die
Gesellschaft selbst im Auftrag des
betroffenen Gesellschafters vereinbart. Auf Verlangen einer für
einen oder mehrere Gesellschafter
zuständigen Aufsichtsbehörde legt
die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche
Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung
des Gesellschafters respektive der
Gesellschafter benötigt.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 3
(Steuerbegünstigte Zwecke).
a)
04.01.2023
Dr. Lehmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.